U7, U-Bahnhof Eisenacher Straße: Planungsleistungen, Ingenieurleistungen für die Grundinstandsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0374-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U7, U-Bahnhof Eisenacher Straße: Planungsleistungen, Ingenieurleistungen für die Grundinstandsetzung
Ingenieur- / Planungsleistungen:
Objektplanung (OP), Tragwerksplanung (TP), Betoninstandsetzungsplanung (BP)
für die Grundinstandsetzung (U7_Bahnhof - Eisenacher Str.)
- Details siehe Leistungsbeschreibung -
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
siehe Vorhabenbeschreibung/Leistungsbeschreibung
Es ist vorgesehen, die Beauftragung in zwei Beauftragungsstufen vorzunehmen. Die in der Leistungsbeschreibung benannten Leistungen werden mit dem Vertrag beauftragt, lediglich die mit "optional" bezeichneten Leistungsphasen kann der Auftraggeber über einen gesonderten Abruf beauftragen. 1. Stufe: Objektplanung Ingenieurbauwerke, die Leistungsphasen 1 bis 3 (Lph. 3 anteilig zu 18,3%, OP Ingenieurbau) und -Tragwerksplanung Lph. 1 bis 3 inkl. der dazugehörigen besonderen Leistungen (oder Teilleistungen daraus) sowie die Betoninstandsetzungsplanung orientiert an den Lph. 1-3 gemäß der Leistungsbeschreibung 2. Stufe (optional): Objektplanung für Ingenieurbauwerke, die Leistungsphasen 3 (Rest) bis 5 (HOAI) und die dazugehörigen besonderen Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung - Tragwerksplanung, die Leistungsphasen 4 bis 6 (HOAI) - Betoninstandsetzungsplanung orientiert an den Lph. 4-9 gemäß der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.