Generalübernehmerleistungen Projekt WIE Referenznummer der Bekanntmachung: VG-129-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.howoge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen Projekt WIE
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH plant unter dem Projektnamen „WIE –Wiecker Straße“ einen Wohnungsneubau in der Wiecker Straße 8, 10 in 13051 Berlin. Auf dem ca. 6.581 m2 großen Grundstück soll ein 12-geschossiges Wohngebäude(mit UG) mit ca. 8.410 m2 BGF mit 91 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten entstehen.
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer basierend auf der vom AG gestellten Entwurfs- Genehmigungs- sowie Leitdetailplanung. Bestandteil der Leistung sind sowohl sämtliche zur vollständigen schlüssel- und bezugsfertigen Errichtung der Wohnanlage erforderlichen Bauleistungen als auch sämtliche noch erforderlichen Planungsleistungen vornehmlich der Ausführungsplanung in den Leistungsbildern Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung einschließlich aller noch erforderlichen Gutachter- und Sachverständigenleistungen (bspw. SiGeKo).
Option des Auftraggebers, den Auftragnehmer mit zusätzlichen und/oder geänderten Leistungen zur Erreichung der Projektziele zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wriezen
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 16269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rügegegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oderelektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4[gelöscht]
Fax: +4[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/