HARBOR-Röntgenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: UHH_2022037_OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HARBOR-Röntgenanlage
Die Universität Hamburg (UHH) ist mit über 42.000 Studierenden die größte Universität in der Freien und Hansestadt Hamburg, die größte Forschungs- und Ausbildungseinrichtung in Norddeutschland und eine der größten Hochschulen in Deutschland. Im Herzen der Freien Hansestadt Hamburg gelegen, bietet die Universität ein vielfältiges Lehrangebot und exzellente Forschung.
Das Hamburg Advanced Research Centre for Bioorganic Chemistry (HARBOR) ist ein neues Forschungsgebäude auf dem Wissenschaftscampus Hamburg Bahrenfeld, das sich der Entwicklung und Anwendung von Werkzeugen für zeitaufgelöste Strukturbiologie und Biophysik widmet. Das neue Gebäude bietet auf knapp 3000 Quadratmetern Platz für etwa 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 120 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler forschen in neun Arbeitsgruppen in den Abteilungen Spektroskopie und Imaging, Strukturmolekularbiologie, Synthesechemie und Theorie.
Ziel ist der Kauf und die Lieferung einer fabrikneuen Röntgenanlage, bestehend aus Röntgensystem, Röntgenquelle, Optik, Goniometer, Detektor, sowie der Abschluss einer passenden mehrjährigen Wartungsvereinbarung.
Leistungsort ist die Stadt Hamburg am Campus-Bahrenfeld.
Die vorgesehene Vertragslaufzeit für die Lieferung der HARBOR-Röntgenanlage endet mit Abnahme der vollständigen Leistung durch die Universität Hamburg, je nach Lieferverfügbarkeit voraussichtlich noch im Jahr 2022.
Die Vertragslaufzeit der abzuschließenden Wartungsvereinbarung endet nach max. 48 Monaten. Der Vertrag kann mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten zum Monatsende durch die Universität Hamburg gekündigt werden.
Ziel ist der Kauf und die Lieferung einer fabrikneuen Röntgenanlage, bestehend aus Röntgensystem, Röntgenquelle, Optik, Goniometer, Detektor, sowie der Abschluss einer passenden mehrjährigen Wartungsvereinbarung.
Nur Einzelpositionen im Preisblatt anzubieten ist nicht möglich.
Im Ergebnis ist eine funktionsfähige Röntgenanlage zu erwerben, die alle in der Leistungsbeschreibung und dem Verzeichnis Geräteeigenschaften aufgegliederten Vorgaben enthält. Hierbei kann vom Bieter eine Röntgenanlage mit einer rotierenden Anode oder einer versiegelten Rohrlösung angeboten werden. Die Einreichung mehrerer Hauptangebote (Angebot Röntgenanlage mit Anodenlösung und Angebot mit Rohrlösung) ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Präqualifizierung und/ oder Angaben für Registerabfragen aus dem Gewerbezentralregister bzw. aus dem Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs; Angaben zur Fachkunde z. B. über Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister
Erklärung über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen; Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Erklärung über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen; Referenzen über vergleichbare Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.