Kontrastmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-14-MEH-PEN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vdek.com
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vdek.com
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bkkmitte.de
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-suedwest.de
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svlfg.de
Ort: Kiel
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vdek.com
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bkk-nordwest.de
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-ik.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft.de
Ort: Speyer
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svlfg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrastmittel
In den Ländern Rheinland-Pfalz u. Saarland sowie dem KV Bezirk Schleswig-Holstein gehören Kontrastmittel zum Sprechstundenbedarf. Die Vertragsärzte können Rezepte ausstellen und die Bestellung bei einem Hersteller oder Großhändler eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den genannten Gebieten mit Kontrastmitteln. Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 5 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte grundsätzlich verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln durch den Zuschlagsempfänger zu decken.
Gebietslos 1 - Fachlos A
Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: oral. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes
insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder -
zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie,
Darreichungsform: alle,
Konzentration: alle,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann
die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.)
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 1 - Fachlos B
Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche
nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: Instillation. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: retrograde Urographie,
Miktionszystourethrographie,
Konzentration: alle,
Darreichungsform: alle,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 1 - Fachlos C
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.
Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich.
Anwendungsgebiete:
- Urographie,
- Phlebographie, Arteriographie, Angiographie,
- Angiokardiographie,
- Digitale Substraktionsangiographie
- CT-Kontrastverstärkung
- Darstellung von Körperhöhlen
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform.
Konzentrationen müssen kumulativ angeboten werden:
1. 300 mg/ml oder 320 mg/ml
2. 350 mg/ml oder 370 mg/ml oder 400 mg/ml
(es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein)
Packungsgröße:
Zu Konzentration 1 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Zu Konzentration 2 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 1 - Fachlos E
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare
wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 1 - Fachlos K
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische
Kontrastmittel für MRT,
Anwendung: Intravenös. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische
Resonanztomographie, MRT anderer Organe (z. B. Leber, Becken, Herz, Brust, muskuloskelettales System, weitere möglich), Angiographie,
Konzentration: 1,0 mmol/ml oder 0,5 mmol/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 2 - Fachlos A
Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: oral. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes
insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und/oder - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie,
Darreichungsform: alle,
Konzentration: alle,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.)
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 2 - Fachlos B
Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche
nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: Instillation. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: retrograde Urographie,
Miktionszystourethrographie,
Konzentration: alle,
Darreichungsform: alle,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 2- Fachlos C
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.
Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich.
Anwendungsgebiete:
- Urographie,
- Phlebographie, Arteriographie, Angiographie,
- Angiokardiographie,
- Digitale Substraktionsangiographie
- CT-Kontrastverstärkung
- Darstellung von Körperhöhlen
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform
Konzentrationen müssen kumulativ angeboten werden:
1. 300 mg/ml oder 320 mg/ml
2. 350 mg/ml oder 370 mg/ml oder 400 mg/ml
(es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein).
Packungsgröße:
Zu Konzentration 1 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Zu Konzentration 2 Mindestanforderung: 50 ml und/oder 75 ml und 100 ml und 200 ml und 500 ml.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 2 - Fachlos E
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare
wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Gebietslos 2 - Fachlos K
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische
Kontrastmittel für MRT,
Anwendung: Intravenös. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: Kraniale und spinale magnetische
Resonanztomographie, MRT anderer Organe (z. B. Leber, Becken, Herz, Brust, muskuloskelettales System,weitere möglich), Angiographie,
Konzentration: 1,0 mmol/ml oder 0,5 mmol/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 6 Monate oder einmalig für 1 Jahr, siehe Rahmenvertrag.
Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Diese beträgt 200% der im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegebenen Menge, im Fall der Vertragsverlängerung hochgerechnet auf die (verlängerte) Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Nur Gebietslos 1: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
(a) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und für Gebietslos 1 die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen NRW" für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der
§§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und für Gebietslos 1 die "Eigenerklärung zu
den Ausschlussgründen NRW" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.(Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(5) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor unter den Ziff. (1) bis (4) genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung des Versicherers nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit angemessenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung durch das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberin binnen vier Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(b) Die Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden.
(1) Eigenerklärung zu Produktions- oder Lieferkapazitäten: Mit dieser Eigenerklärung wird bestätigt, dass der Bieter für die angebotsgegenständlichen Fach- und Gebietslose a) während der Vertragslaufzeit über hinreichend Produktionskapazität verfügt, oder b) dem Bieter in der Vergangenheit im Referenzzeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 oder im Zeitraum der Laufzeit des Vertrages ausreichend Lieferkapazitäten für den ausgeschriebenen Wirkstoff zur Verfügung standen bzw. stehen und/oder c) der Bieter ausreichende Mengen am Lager hat. Für angebotsgegenständliche Fach- und Gebietslose sind jeweils mindestens 50% der Gesamtabgabemenge im Auswertungszeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 (vgl. Anlage 4a und 4b) nachzuweisen. Aus den Nachweisen muss hervorgehen, dass die Auftraggeberinnen im Zuschlagsfall davon ausgehen können, dass die Produktions- oder Lieferfähigkeit während der Vertragsdauer gegeben ist.
(2) Eigenerklärung bzgl. Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG: Mit dieser Eigenerklärung erklärt der Bieter, dass er für alle angebotsgegenständlichen Kontrastmittel über eine entsprechende Großhandelserlaubnis, Herstellererlaubnis, Einfuhrerlaubnis oder Apothekenbetriebserlaubnis verfügt (Mehrfachantwort möglich).
(a) Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind unterschrieben vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannte Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen können bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleihers unterschrieben eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung der Nachweise nicht bereits mit der Abgabe des Angebots, werden diese durch die Auftraggeberin bei den beiden bestplatzierten Bietern des betreffenden Loses nach der Angebotsöffnung und vor Versendung der Vorabinformationen angefordert. Die Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung bei der Auftraggeberin unterschrieben einzureichen.
(1) gemäß Anlage 6: Nachweis/e der Produktions- oder Lieferkapazität
(2) Eigenerklärung zur Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
Nur Gebietslos 2:
(1) Erklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) gem. § 4 Abs. 1 LTTG erfasst werden und/oder
(2) Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben gem. § 4 Abs. 2 LTTG
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind die genannten Erklärungen für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen.
(c) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, weitere, in der Vergangenheit ebenfalls zum Gegenstand von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein und in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland mit Kontrastmitteln gemachte Wirkstoffe, zum 01. März 2023 zum Gegenstand von mehreren Open-House-Verfahren zu machen. Hierbei kann es zu inhaltlichen Modifikationen im Verhältnis zu bisherigen Ausgestaltungen kommen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6Y8V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".