Abgabe eines Angebotes für den Dienstleistungspreis zur Beschaffung von: Elektrischer Energie für 39 Abnahmestellen der BKK-VBU Referenznummer der Bekanntmachung: BKK S/001

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.energie-consult.eu
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.bi-medien.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.bi-medien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Körperschaft des öffentlichen Rechts

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abgabe eines Angebotes für den Dienstleistungspreis zur Beschaffung von: Elektrischer Energie für 39 Abnahmestellen der BKK-VBU

Referenznummer der Bekanntmachung: BKK S/001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Dienstleistung für die Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen der BKK-VBU

39 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 540.192 kWh.

Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 Uhr.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Dienstleistung für die Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen der BKK-VBU

39 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 540.192 kWh.

Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 Uhr.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Angaben zur Wertung:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach folgender Vorgehensweise:

Für die Wertung wird der vom Bieter gebotene Dienstleistungspreis = DLP0 (Nettopreis in ct/kWh) je Lieferjahr multipliziert mit dem im jeweiligen Los angegebene Referenzverbrauch der Abnahmestellen für die jeweilige Preisgruppe je Lieferjahr.

Der Bieter mit dem auf diese Weise ermittelten niedrigsten Gesamtergebnis erhält den Zuschlag.

Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.

Für die Festsetzung des Lieferpreises gelten die Vorgaben gemäß Anlage 1.4 zur Leistungsbeschreibung.

Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.

Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.

Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2018 bis 2021 einzutragen.

Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.

Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.

Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.

Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.

Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.

Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/11/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/11/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Schriftverkehr sowie telefonische Fragen etc. in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle zu führen.

Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.

Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274)

Ferner gelten die Vorgaben der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO) vom 12. April 2016.

Ferner gelten die Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der Fassung der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) vom 12. April 2016, BGBl I vom 14.04.2016, S. 624.

Hinsichtlich der „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.

Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).

Ferner gelten die Vorgaben der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B. Für die Ausführung des Auftrages gilt § 128 Abs. 1 GWB.

Ferner gelten die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes.

Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform B_I MEDIEN (www.bi-medien.de). Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig.

Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermins festgesetzten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden.

Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter / Bewerber an das Angebot gebunden. Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, das Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und in Textform (§ 126 b BGB) unterschrieben nebst dort genannten Anlagen bis zum Einreichungstermin auf die Vergabeplattform BI Medien hochzuladen.

Der Bieter / Bewerber muss neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsschreiben das vollständig ausgefüllte Preisblatt und die vollständig ausgefüllte Bietererklärung sowie bei der Abgabe eines Angebotes für „Ökostrom“ die vollständig ausgefüllte Erklärung zu den Erzeugungsarten hochladen.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die nachstehende Checkliste zur Angebotsabgabe verwiesen.

Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zulässig.

Für das Angebot ist vom Bieter ausschließlich das anliegende Vertragswerk zu verwenden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2022