Direktbeschaffung Software Mikroskopie OMERO Plus (PR133439)

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdc-berlin.info/de/home
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Direktbeschaffung Software Mikroskopie OMERO Plus (PR133439)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB für die Beschaffung der Software OMERO Plus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Speicherung und Archivierung von Mikroskopiebilddaten beabsichtigt das Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, die Software OMERO Plus bei der Firma Glencoe Software, Inc., 800 Fifth Avenue, Suite 101-259 in Seattle, WA 98104 USA, zu beschaffen und einrichten und schulen zu lassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Beauftragung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen erfolgen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Die Software zur Einrichtung einer Infrastruktur zur Speicherung und Archivierung von Mikroskopiebilddaten kann aus den folgenden Gründen nur bei der Firma Glencoe Software, Inc. beschafft werden:

Das Open Microscopy Environment (OME) ist ein Konsortium aus öffentlicher und privater internationaler Forschung (Universitäten, Forschungslabors etc.) zur Entwicklung von Software- und Datenformatstandards für die Verwaltung von Mikroskopbilddaten. Grundlage des OME-Projekts ist eine offene Metadatenspezifikation, das sog. OME-Datenmodell, welches die Basis für die OMERO-Plattform, die Bio-Formate und OME-Dateien ist.

Glencoe Software, Inc. ist der einzige kommerzielle Partner des OME-Projekts (https://www.openmicroscopy.org/commercial-partners/) und aus diesem Grund können kommerzielle Lizenzen für die OMERO Plus Plattform nur von dieser Firma bezogen werden.

Darüber hinaus gibt es keine Alternative zum OME-Projekt und deren Plattform OMERO Plus. Es konnte kein weiterer Anbieter identifiziert werden, der eine vergleichbare Softwarelösung zur Speicherung und Archivierung von Mikroskopiebilddaten unabhängig von den erzeugenden Mikroskopen ermöglicht. Es gibt teilweise Datenmanagementsysteme der Mikroskophersteller (bspw. Zeiss, Leica, etc.), die eine entsprechende Software für ihre eigenen Systeme in der Regel mit lokaler Installation bereitstellen.

Hiermit ist jedoch kein herstellerunabhängiges Mikroskopie-Datenmanagement mit Erhalt sämtlicher Metadaten von den unterschiedlichsten Erzeugersystemen möglich.

Darüber hinaus bieten diese proprietären Lösungen keine Möglichkeit zum Webbrowser-basierten Zugriff auf die Daten, der Nutzersteuerung über Domänen Accounts oder der systematischen Langzeitarchivierung.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seattle
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: WA 98104
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (3) 1.-4. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1-4 GWB lautet:

"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bennanten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2022