Direktbeschaffung Software Mikroskopie OMERO Plus (PR133439)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdc-berlin.info/de/home
Abschnitt II: Gegenstand
Direktbeschaffung Software Mikroskopie OMERO Plus (PR133439)
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB für die Beschaffung der Software OMERO Plus.
Zur Speicherung und Archivierung von Mikroskopiebilddaten beabsichtigt das Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, die Software OMERO Plus bei der Firma Glencoe Software, Inc., 800 Fifth Avenue, Suite 101-259 in Seattle, WA 98104 USA, zu beschaffen und einrichten und schulen zu lassen.
Die Beauftragung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Software zur Einrichtung einer Infrastruktur zur Speicherung und Archivierung von Mikroskopiebilddaten kann aus den folgenden Gründen nur bei der Firma Glencoe Software, Inc. beschafft werden:
Das Open Microscopy Environment (OME) ist ein Konsortium aus öffentlicher und privater internationaler Forschung (Universitäten, Forschungslabors etc.) zur Entwicklung von Software- und Datenformatstandards für die Verwaltung von Mikroskopbilddaten. Grundlage des OME-Projekts ist eine offene Metadatenspezifikation, das sog. OME-Datenmodell, welches die Basis für die OMERO-Plattform, die Bio-Formate und OME-Dateien ist.
Glencoe Software, Inc. ist der einzige kommerzielle Partner des OME-Projekts (https://www.openmicroscopy.org/commercial-partners/) und aus diesem Grund können kommerzielle Lizenzen für die OMERO Plus Plattform nur von dieser Firma bezogen werden.
Darüber hinaus gibt es keine Alternative zum OME-Projekt und deren Plattform OMERO Plus. Es konnte kein weiterer Anbieter identifiziert werden, der eine vergleichbare Softwarelösung zur Speicherung und Archivierung von Mikroskopiebilddaten unabhängig von den erzeugenden Mikroskopen ermöglicht. Es gibt teilweise Datenmanagementsysteme der Mikroskophersteller (bspw. Zeiss, Leica, etc.), die eine entsprechende Software für ihre eigenen Systeme in der Regel mit lokaler Installation bereitstellen.
Hiermit ist jedoch kein herstellerunabhängiges Mikroskopie-Datenmanagement mit Erhalt sämtlicher Metadaten von den unterschiedlichsten Erzeugersystemen möglich.
Darüber hinaus bieten diese proprietären Lösungen keine Möglichkeit zum Webbrowser-basierten Zugriff auf die Daten, der Nutzersteuerung über Domänen Accounts oder der systematischen Langzeitarchivierung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seattle
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: WA 98104
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (3) 1.-4. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1-4 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bennanten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de