Futurium - Marketingagentur Referenznummer der Bekanntmachung: 22090030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Futurium - Marketingagentur
Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag bezüglich Konzeption, Planung, Umsetzung und Reporting des Futurium-Marketings zu vereinbaren. Der Vertrag umfasst sämtliche Aufgaben rund um die Marketingmaßnahmen für das Futurium, einschließlich der Konzeption, Kreation, Durchführung, Einkauf und Evaluation von Kommunikationskampagnen sowie von kontinuierlichen Werbemaßnahmen.
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Die Futurium gGmbH plant, die Konzeption, Planung, Umsetzung und Reporting des Futurium-Marketings durch einen externen Dienstleister zu vergeben. Der Vertrag beinhaltet zum einen die kontinuierliche Beratung zu optimalen und effizienten Marketingmaßnahmen und geeigneten Werbeplatzierungen, sowie die Entwicklung von geeigneten Werbemaßnahmen. Zum anderen beinhaltet der Vertrag die Umsetzung und Evaluierung einer spezifischen Kommunikationskampagne zum vereinbarten Jahresthema in Absprache mit der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, außerplanmäßige Leistungen von dem Auftragnehmer nach einem festgelegten Stundensatz abzurufen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4.5 zu entnehmen. Die Auftraggeberin geht von einem Volumen von maximal 700 Stunden pro Jahr aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag Marketingagentur - Konzeption, Planung, Umsetzung und Reporting des Futurium-Marketings
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y996H8L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.goerg.de
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.