ARD Aktuell - und NDR-Systembetreuung Referenznummer der Bekanntmachung: E80/2022/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ARD Aktuell - und NDR-Systembetreuung
Der Ausschreibungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer für selbstständig zu organisierende und abzuwickelnde produktions- und sendenahe IT-Dienstleistungen der Redaktionen von ARD-aktuell, tagesschau.de und des NDR in Hamburg Lokstedt.
Norddeutscher Rundfunk Rothenbaumchaussee 132-134 20149 Hamburg
Zur Betreuung der Redaktionen von ARD-aktuell, tagesschau.de und des NDR in Lokstedt ist die Funktion der Systembetreuung auch vor Ort erforderlich. Die Systembetreuung umfasst u.a. selbstständig zu organisierende und abzuwickelnde produktions- und sendenahen IT-Dienstleistungen und leistet für die Produktions- und Sendesysteme von ARD aktuell, tagesschau.de und des NDR den First-Level-Support. Sie muss die detaillierten Arbeitsabläufe des gesamten Produktionsprozesses, der jeweiligen Redaktionen und der vernetzten Produktion NDR (bspw. Studio, Grafik, Bearbeitung, etc.) kennen.
Darüber hinaus muss die Systembetreuung für die Anwendung OpenMedia und die vernetzte Produktionstechnik von ARD-aktuell (Avid-Echtzeitgrafiksystem, Mosart-Sendungsablaufsteuerungssystem und SAM-Schnittsystem (Sophora CMS-System, Encoding-System) sowie die NDR-Produktion (Signum bzw. Chyron-Grafiksysteme, dira!) besonders ausgebildet sein.
Die Systembetreuung dient damit als Bindeglied zwischen Redaktion und den NDR Service-Fachgruppen und unterstützt die Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft. Vorausgesetzt werden Kenntnis und umfassendes Verständnis des Betriebskonzeptes ARD-aktuell, des Betriebskonzeptes VPN und fundiertes Wissen und Verständnis der eingesetzten Softwarekomponenten für die redaktionelle Arbeit. Des Weiteren sind Kenntnisse der Organisationsstruktur von Programm und Produktion und der entsprechenden Ansprechpartner unerlässlich.
Der Vertrag endet am 30.09.2025, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Option auf eine Verlängerung bleibt hiervon jedoch unberührt und bedarf der Schriftform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sertronics GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: DE
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22039
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYWUN2LJ5J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]