EU-Vergabe - Portal Wetter @ DB Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA53041

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-Vergabe - Portal Wetter @ DB

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA53041
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zentrum des Ausschreibungsgegenstands steht eine hochwertige Datenbasis, welche die Wettersituation an den Orten des betrieblichen Geschehens der Deutschen Bahn im Ist und für definierte Prognosehorizonte abbildet. Die Dienstleistung der Datenaufbereitung, die Bereitstellung der Daten über API und Wetterinformationsportal in Form einer SaaS (Software as a Service) -Lösung sind ebenso Teil dieses Ausschreibungsgegenstandes wie weitere meteorologische und IT-seitige Services.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Bahnbetrieb und damit das Zusammenwirken von Eisenbahninfrastruktur und der darauf fahrenden Züge ist signifikant dem Störfaktor Wetter ausgesetzt. Zu den Ausreißern bei den normalen Tages- und Jahresgängen der Wetterphänomene kommen aufgrund eines sich abzeichnenden Klimawandels immer häufiger auftretende Wetterextreme (Sturm, Starkregen, Hitze etc.) hinzu.

Zielstellung

Das Ziel ist den wettersensiblen Bahnbetrieb durch gute und frühzeitige Informationen robuster, effektiver und energiesparender zu gestalten. Dies wird erreicht, wenn exzellente Ist- und Prognosedaten an den Betriebsorten der DB vorliegen und diese über intuitive Visualisierung in betriebliche Entscheidungen einfließen, sowie über technische Schnittstellen von Systemen automatisch verarbeitet werden können. Übergreifend müssen durch die Ausschreibung folgende Ziele erreicht werden:

 Herstellen einer zentralen, für alle Anwendungsfälle verbindlichen Wetterdatenbasis.

 Versorgung aller Betriebsstellen/Strecken mit an den Standort angepassten Wetterinformationen.

 Zusammenführung ausgewählter Funktionalitäten / Wetterinformationen aus den beteiligten Projekten in einem System und die Ausweitung um weitere funktionale und meteorologische Dienstleistungen und Inhalte (vergl. Kapitel 2 Funktionale Anforderungen Standard-Webclient [FAN]).

(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen; nur bei Lieferaufträgen – Angabe, ob Angebote für Erwerb, Leasing, Anmietung, Abzahlungskauf oder eine Kombination dieser Möglichkeiten benötigt werden)

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Es handelt sich um folgende Dokumente:

• Schnittstellenbeschreibung WDWP (NovaFM) (Anlage 1b)

• Schnittstellenbeschreibung LHP (Anlage 1d)

• Schnittstellenbeschreibung Thies Wetterstation (Anlage 1c)

• Schnittstellenbeschreibung [gelöscht]_API (Anlage 1a)

Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 017-042182
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

EU-Vergabe - Portal Wetter @ DB

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Einstellung des Vergabeverfahrens

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2022