Betrieb Klimahaus Bremerhaven
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bean-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Klimahaus Bremerhaven
Die Vergabestelle ist Eigentümerin des Klimahauses in Bremerhaven. Der Betrieb der Einrichtung einschließlich der Gastronomie und des Museumsshops obliegen dem privaten Betreiber. Die Einrichtung ist eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt zu den Themen Klimaschutz und Energiewende, Klimawandel und Wetter und als Klimaerlebniswelt globaler Vorreiter. Nach den ersten 15 Jahren des Betriebs wird dieser nun erneut vergeben. Seit der Eröffnung 2009 verzeichnet das Klimahaus bis heute über 6 Mio Besucher. Die Ausstellungsfläche ist 11.500 m². In der Einrichtung sind derzeit ca. 100 Mitarbeiter beschäftigt.
Bremerhaven
Aufgabe des Betreibers ist es, den Betrieb unter besonderer Berücksichtigung der mit der Einrichtung verbundenen Ziele fortzuführen. Dieses Ziel ist es Wissen zu den Themen Klimaschutz und Energiewende, Klimawandel und Wetter zu vermitteln und ein Schaufenster für Energiewende und Forschung zu bilden. Aufgaben des Betreibers sind insbesondere die Durchführung des Besucherverkehrs einschließlich der Kassen, der Führungen, der Aufsicht und sämtlicher damit verbundener Aufgaben, das Marketing und die Durchführung von Sonderausstellungen und sonstigen Events sowie die Wartung und Instandhaltung der Einrichtung (die Unterhaltung von Dach und Fach obliegen dem Eigentümer). Gewünscht ist dabei insbesondere, dass die Einrichtung auch einen Beitrag zur Bildung und der Wissenschaft im Bereich Klimaschutz und Energiewende, Klimawandel und Wetter leistet. Die Einzelheiten werden im abzuschließenden Betreibervertrag geregelt. Der Vertrag wird eine Verlängerungsoption enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Mitarbeiter (ca. 100) nach § 613a BGB einen Anspruch auf Übernahme haben. Es sind weitere öffentliche Investitionen zur Reattraktivierung geplant. Laufende Verträge bis Ende 2024 sind zu übernehmen. Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Konzeption von neuen Ausstellungsinhalten und Außenexponaten, der ständigen Aktualisierung von Bestandsausstellungen sowie Technologie-Demonstratoren wird vorausgesetzt.
EFRE-Programm Bremen 2007 - 2013 Informationszentrum Offshore-Windenergie Bremerhaven
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen
Angaben zum Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren einschließlich Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich der Konzession
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung
Es wird ein Mindestjahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 1 Mio Euro sowie ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich der Konzession in Höhe von 500.000,00 € gefordert sowie der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 10 Mio für Personenschäden und 1 Mio Euro für Vermögensschäden. Der Nachweis zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle des Zuschlags reicht aus.
• Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen; in den letzten 5 Geschäftsjahren
• Angabe der technischen und wissenschaftlichen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
• Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
• Angabe der Nachhaltigkeitsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
• Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
• Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachweis der ausreichenden Erfahrung und persönlichen Leistungsfähigkeit für die Beschaffung.
Sofern der Bewerber (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der zu vergebenden Leistungen verfügt („Newcomer“), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten 3 Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 der Konzessionsvergabeverordnung kann der Konzessionsgeber das Verfahren an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausrichten. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht.
Das Verfahren wird daher zweistufig durchgeführt.
Mit dieser Vergabebekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform www.dtvp.de durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYJ6HU0.
Registrierte Unternehmen erhalten dort die weiteren Unterlagen zum Teilnahmeantrag. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle auf DTVP hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar sind für die Bewerber Hinweise zum Teilnahmewettbewerb.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowieaktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zubeachten sind.
Gemäß § 13 Abs. 4 der Konzessionsvergabeverordnung wird die Zahl der Bieter auf drei bis fünf begrenzt. Dies wird anhand folgender objektiver Kriterien in transparenter Weise geschehen:
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die Anzahl von drei, so werden die drei geeignetsten Bewerber als Bieter zum weiteren Verfahren zugelassen.
Die Auswahl der geeignetsten Bewerber erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Der Bewerber hat die folgenden Darstellungen vorzulegen:
a) Nachgewiesene Erfahrung gemäß der Vorstellung von Referenzen, insbesondere mit Betrieb von Ausstellungen, Besucherführung, Marketing, Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen,
b) Konzept zur Entwicklung der Ausstellung, als Beitrag zu Bildung und Wissenschaft,
c) Nachgewiesene Qualifikation der Fachkräfte, insbesondere zu den Themen Klimaschutz und Energiewende, Klimawandel und Wetter, Themensetzung Mitwirkung
d) Nachweis der Forschungsmöglichkeiten
Die Kriterien werden wie folgt bewertet:
Ist im Kriterium a) eine durchschnittliche Erfahrung nachgewiesen, so erhält der Bieter 15 Punkte. Ist nach den vorgelegten Unterlagen eine höhere oder niedrigere Erfahrung zu erwarten, wird dies mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und höchstens 30 Punkte vergeben.
Ist im Kriterium b) eine durchschnittliche Qualität der Entwicklung der Ausstellung als Beitrag zu Bildung und Wissenschaft zu erwarten, so erhält der Bieter 15 Punkte. Ist nach den vorgelegten Unterlagen eine höhere oder niedrigere Erfahrung zu erwarten, wird dies mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und höchstens 30 Punkte vergeben.
Ist im Kriterium c) eine durchschnittliche Qualifikation nachgewiesen, so erhält der Bieter 10 Punkte. Ist nach den vorgelegten Unterlagen eine höhere oder niedrigere Erfahrung zu erwarten, wird dies mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und höchstens 20 Punkte vergeben.
Ist im Kriterium d.) eine durchschnittliche Forschungsmöglichkeit nachgewiesen, so erhält der Bieter 10 Punkte. Ist nach den vorgelegten Unterlagen eine höhere oder niedrigere Erfahrung zu erwarten, wird dies mit Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Es werden mindestens 1 und höchstens 20 Punkte vergeben.
Das weitere Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit den ausgewählten Bietern fortgesetzt. Die Bieter erhalten einen Organisations- und Zeitplan des Vergabeverfahrens einschließlich eines unverbindlichen Schlusstermins.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bauumwelt.bremen.de