OVF-Farbe Sicherheitsbanderole Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-099
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
OVF-Farbe Sicherheitsbanderole
Lieferung von optisch variablen Farben zur Herstellung von Sicherheitsbanderolen.
Gold-to-green
10969 Berlin
Lieferung von optisch variabler Farbe im Farbton gold-to-green.
Der Auftrag kann maximal 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Magenta-to-green
10969 Berlin
Lieferung von optisch variabler Farbe im Farbton magenta-to-green.
Der Auftrag kann maximal 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Magenta-to-green inkl. Molecular Taggant
10969 Berlin
Lieferung von optisch variabler Farbe im Farbton magenta-to-green inklusive molecular taggant.
Der Auftrag kann maximal 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz,
Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der
Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und
nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem
Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von
demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor
Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann
nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern
für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb
hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus
dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die
Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen im Bereich Lieferung von optisch variablen Farben zum Flexodruck, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im
Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen
des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen im Bereich Lieferung von optisch variablen Farben zum Flexodruck, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens zwei (2) bereits erbrachten und erfolgreich
abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu
vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten
Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner
nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die
konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden,
wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber
entgegensteht.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen im Bereich Lieferung von optisch variablen Farben zum Flexodruck, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Ausgefüllte Lieferanten-Selbstauskunft zur Qualitätsfähigkeit
10. Zertifizierung für ein Qualitätsmanagement-System gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen im Bereich Lieferung von op-tisch variablen Farben zum Flexodruck, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Herstellung eines Muster-Laborandrucks für den Vortest und die späteren Druck- und Weiterverarbeitungstests ist mit Angebotsabgabe eine Testmenge (2,5 kg je Farbe) und 0,5 kg Verdünner an folgende Adresse zu liefern:
Bundesdruckerei GmbH
Alte Jakobstraße 109
10969 Berlin
Die Lieferung der Mustermenge ist deutlich als "Muster zum Vergabeverfahren "Farbe Sicherheitsbanderole", ECA-2022-099, zu Händen Herrn Dr. Jungk" zu kennzeichnen.
Die Lieferung der Musterfarbmenge ist für den Auftraggeber kostenfrei. Die Musterfarbmengen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6HFJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."