Lernmanagementsystem zur Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz in Unternehmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-13-SYS-FRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Es wird festgelegt, dass für dieses Verfahren aus Praktikabilitätsgründen die vergaberechtlichen Regelungen des Landes Sachsen Anwendung finden.
Abschnitt II: Gegenstand
Lernmanagementsystem zur Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz in Unternehmen
Ausgeschrieben wird ein Einzel- und Rahmenvertrag über Leistungen zu Entwicklung, Pilotierung und Roll-Out eines modular aufgebauten Lernmanagementsystems (LMS) im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung zur Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz (dGK) von Beschäftigen in Unternehmen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Da in den einzelnen Bundesländern, in denen die AOKs ihren Sitz haben, verschiedene Landesvergabegesetze gelten, die unterschiedliche Anforderungen an die Durchführung des Vergabeverfahrens und an die Bieter stellen, wird festgelegt, dass für dieses Verfahren aus Praktikabilitätsgründen die vergaberechtlichen Regelungen des Landes Sachsen Anwendung finden.
Die Steigerung der (digitalen) Gesundheitskompetenz in Unterneh-men/Pflegeeinrichtungen/Krankenhäusern erfordert passgenaue Angebote. Als effektiven Einsatzort wird eine Implementierung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in ausgewählten Unternehmen, in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern anvisiert. Die AOK möchte daher in ausgewählten Unternehmen/Pflegeeinrichtungen/Krankenhäusern einen modular aufgebauten Lernwerkzeugkasten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung einsetzen, um die digitale Gesundheitskompetenz der Beschäftigten in den beteiligten Unternehmen/Pflegeeinrichtungen/Krankenhäusern zu steigern. Der Lernwerkzeugkasten soll grundsätzlich zugleich auch auf die organisationale Gesundheitskompetenz des Unternehmens einzahlen. Die Entwicklung, Implementierung und Evaluation des Lernwerkzeugkastens soll in einer Pilotphase in drei Piloteinrichtungen im Versorgungsgebiet der AOK Bayern erfolgen. An die Pilotphase schließt sich die Roll-Out-Phase an, in der der Lernwerkzeugkasten bundesweit Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Optional sollen weitere Module sowie von der Standardanwendung abweichende Anforderungen und zusätzliche Schulungen sowie weitere zusätzliche Leistungen beauftragt werden können.
a) Zu II.1.5 Geschätzte Gesamtkosten inklusiver aller Optionen, die sich in die Schätzkosten für den einzelvertraglichen Bestandteil "Leistungen in der Entwicklungs- und Pilotphase (2.1 der Leistungsbeschreibung) für 3 Piloteinrichtungen einschl. Betrieb für weitere 3 Jahre" in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und den rahmenvertraglichen Bestandteil in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR unterteilen.
b) Als Höchstwert (Maximalabnahme) werden für den rahmenvertraglichen Bestandteil: 1.000.000,- EUR festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Haftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(2) Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat Angaben des Jahresumsatzes der letzten 4 Geschäftsjahre für Leistungen, welche Konzeptions- und/oder Entwicklungsleistungen mit Gesundheitsbezug umfassen, zu machen.
Zu (1) Die o.g. Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Zu (2) Die Summe der Jahresumsätze der letzten 4 Geschäftsjahre für Leistungen, welche Konzeptions- und/oder Entwicklungsleistungen mit Gesundheitsbezug umfassen, muss insgesamt bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto liegen.
(1) Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Es ist das Schlüsselpersonal zu benennen, welches für die Leistungserbringung vorgesehen ist. Für die Ausführung der Leistung sind ein Projektverantwortlicher, mindestens 2 didaktische Berater sowie mindestens 2 IT-Berater zu benennen. Eine Person darf nur maximal eine Position bekleiden. Außerdem ist die Qualifikation und Erfahrung des benannten Schlüsselpersonals im Formblatt anzugeben und entsprechende CVs sind einzureichen.
(2) Angaben von mind. 3 aktuellen Referenzen im Zeitraum 2018 bis zum Tag der Angebotsfrist, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Die Angaben erfolgen im Formblatt mit detaillierter Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angaben zu Referenzansprechpartnern (inklusive Telefonnummern) und welche Leistungsanteile durch Unterauftragnehmer erbracht worden sind. Wenn das Angebot noch besteht, soll der Link auf die Angebote angegeben werden. Falls das Angebot nicht mehr online ist, sollen die Konzeptionsunterlagen, soweit der Auftraggeber dies zulässt, im pdf-Format eingereicht werden.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Zu (1) Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Für den Projektverantwortlichen sind folgende Erfahrungen nachzuweisen:
a) mindestens 15 Jahren gesundheitsbezogene Berufserfahrung
b) Erfahrung im Bereich der digitalen Gesundheitskompetenz von mind. 6 Monate
c) Erfahrung im Bereich der didaktischen Konzeption (Erwachsenenlernen /Mikrolearning, Lernspiralen, blended learning, Problemorientiertes Lernen und Kompetenzaufbau) von mind. 6 Monate
d) Erfahrung mit Bedarfserfassung und dGK-Versichertensegmentierung
e) Erfahrung mit kundenzentrierter und partizipativer Konzeption
f) Projekte mit Verantwortung für IT Systeme im Bildungsbereich einschließlich Learning Management Systeme
Für die didaktischen Berater (mindestens 2 Personen) sind folgende Erfahrungen nachzuweisen:
Jeder didaktische Berater muss über Erfahrung im Bildungsbereich und oder mit Lernkonzepten insbesondere im digitalen Kontext von mindestens einem Jahr verfügen.
Für die IT-Berater (mindestens 2 Personen) sind folgende Erfahrungen nachzuweisen:
a) IT-Projekterfahrung von mindestens einem Jahr. Diese muss nicht im Bildungsbereich liegen.
b) Abgeschlossenes Studium der Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik bzw. angrenzende Fachbereiche
Außerdem sind entweder vom Projektverantwortlichen oder von einem der didaktischen Berater folgende Erfahrungen nachzuweisen:
a) Erfahrung mit Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V und mit dem Leitfaden Prävention
b) Erfahrung mit der Entwicklung von Inhalten zur digitalen Gesundheitskompetenz (Module)
Zu (2) Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- diese als Gesamtprojekte jeweils einen zeitlichen Aufwand pro Referenz von mindestens 50 Personentagen umfassen.
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden)
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
Folgende Inhalte müssen mit mindestens einer Referenz nachgewiesen werden:
- Ein Referenzprojekt umfasst neben dem didaktischen Konzept auch die Konzeption, das Design, die Entwicklung und die Architektur des Angebotes.
- Ein Referenzprojekt bezieht sich auf die Entwicklung eines digitalen Gesundheitskompetenzprogramms (inklusive Datenerhebung zum digitalen Gesundheitskompetenzstatus, der Entwicklung eines didaktischen Programms und der Umsetzungsplanung zumindest in prototypischer Form).
- Ein Referenzprojekt umfasst die Implementierung einer Software für ein Unternehmen oder eine Institution im Gesundheitssektor, die für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten eingesetzt wurde.
- Ein Referenzprojekt bezieht sich auf den Bereich der validen, wissenschaftlichen Evaluation für eine gesetzliche Krankenkasse oder einen gesetzlichen Kostenträger oder eine sonstige Institution oder ein sonstiges Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung.
- Ein Referenzprojekt hat die Entwicklung oder Überarbeitung eines gesundheitsbezogenen und akkreditierten oder staatlich oder behördlich zugelassenen Curriculums zum Gegenstand.
- Ein Referenzprojekt umfasst ein umsetzungsfähiges Konzept zur Verbesserung der digitalen Gesundheitskompetenz unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen.
- Ein Referenzprojekt umfasst im Bereich der Softwareentwicklung zur digitalen Gesundheitskompetenz zumindest die Konzeption und technisch vorgesehene Architektur.
(1) Obergrenze Pauschalfestpreis "Leistungen in der Entwicklungs- und Pilotphase"
Die Preisobergrenze für den Pauschalfestpreis für die "Leistungen in der Entwicklungs- und Pilotphase für 3 Piloteinrichtungen einschl. Betrieb für weitere 3 Jahre" beträgt EUR 600.000,- netto. Angebote, die diese Grenze überschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(2) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter III.1.2 der Bekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende des EVB-IT Systemvertrages aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche, und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen werden.
Zu (2) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Haftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK668J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".