Leistungen des - der Gebietsbeauftragten 2022-2024 für das Fördergebiet Baumschulenstr.- Köpenicker Landstraße Referenznummer der Bekanntmachung: TK 22122021-0900
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/facility-management/zentraler-einkauf/artikel.1204
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des - der Gebietsbeauftragten 2022-2024 für das Fördergebiet Baumschulenstr.- Köpenicker Landstraße
Das Gebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße" soll mit Mitteln des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren und Quartiere" (ehem.: „Aktive Zentren“) wieder attraktiver, lebendiger und lebenswerter werden. Zur Unterstützung der Verwaltung sind die Leistungen des/r Gebietsbeauftragten notwendig. Er/sie soll das Land Berlin während der Programmlaufzeit (2022-2024) bei der Projektabwicklung und Durchführung des Programms unterstützen, die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung organisieren, sowie die Projektsteuerung für
die Einzelmaßnahmen durchführen.
Die Gebietskulisse umfasst das Ortsteilzentrum Baumschulenweg mit den umgebenden Wohnquartieren sowie die Siedlungsbereiche östlich und westlich der Köpenicker Landstraße im Ortsteil Plänterwald.
Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet.
Berlin
Das vom Senat Berlin in Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick beschlossene Fördergebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße" im Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren und Quartiere" (Senatsbeschluss vom 25.6.2019) soll in seinen Funktionen insgesamt gestärkt und weiterentwickelt werden.
Handlungsbedarfe bestehen in der Stabilisierung und Stärkung des Ortsteilzentrums Baumschulenweg als auch der Siedlungsbereiche in Plänterwald. Neben der Geschäftsstraße Baumschulenstraße stehen im gesamten Fördergebiet die Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen, der Verkehr und ergänzender Wohnungsneubau, Plätze und Grünflächen und deren sinnvolle Vernetzung, Grünverbindungen sowie Klimaschutz und Klimaanpassung im Fokus.
Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet Baumschulenstraße -Köpenicker Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick", das in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden kann.
Folgende Aufgabenfelder sind zu bearbeiten (im Einzelnen s.a. Anlage 1 zum Programmleitfaden):
1. Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
(Weiterentwicklung/Konkretisierung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts; Kosten- und Finanzierungsübersicht; Abwicklung des Förderverfahrens);
2. Projektentwicklung und -umsetzung (Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten, Unterstützung der Fachämter und sonstiger Fördernehmer);
3. Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung (Gebiets- und maßnahmenbezogene Öffentlichkeitsarbeit; Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligungsstruktur; Aufbau von Vernetzungsstrukturen und strategischer Partnerschaften);
4. Koordination/Prozesssteuerung (Jährlicher Arbeitsplan, Abstimmungs- und Steuerungsrunden,
Berichterstattung gegenüber Dritten);
5. Monitoring und Evaluation;
6. Besondere Leistungen (Rechtsvorgänge und Genehmigungsverfahren; Unterstützung bei der Information und Beratung von Eigentümern).
Der/die Gebietsbeauftragte soll eine Geschäftsstelle vor Ort betreiben, in der dann auch das
Geschäftsstraßenmanagement ansässig ist. Das Geschäftsstraßenmanagement wird separat vergeben; es wird aber eine enge Abstimmung zwischen dem/der Gebietsbeauftragten und dem Geschäftsstraßenmanagement erforderlich.
Das Auftragsvolumen für den/die Gebietsbeauftragte/n beträgt entsprechend Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen [Betrag gelöscht] EUR brutto für die Laufzeit 2022-2024, d.h. rd. [Betrag gelöscht] EUR brutto/Jahr (inkl. Sachkosten). Die Laufzeit kann verlängert werden.
Die Finanzierung des/r Gebietsbeauftragten erfolgt über das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin und des Bundes gemäß der jeweils geltenden „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung)“. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Es liegt eine Finanzierungszusage bis einschließlich 2024 vor.
Die Projektbearbeiter/innen sollen für den gesamten Leistungszeitraum zur Verfügung stehen, damit in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den anderen Beteiligten eine kontinuierliche Entwicklung gewährleistet ist.
Folgende Unterlagen sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3): Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere Stand 02/2021; Vertragsentwurf inkl. Anlage Gebietskarte.
Grundlagen und Arbeitshilfen, u.a. der Programmleitfaden, stehen auf der Webseite der zuständigen Senatsverwaltung zum Download zur Verfügung
Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 02/2022; 2. Bearbeitung: 2022-2024 mit Option auf Verlängerung (s.a. Ziff. II.2.7 und II.2.11).
(1) Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung besteht nicht. Vorbehaltlich Zurverfügungstellung der in Jahresscheiben zur Verfügung stehenden Mittel/Abschluss der jährlichen Verwaltungsvereinbarungen erfolgt eine Beauftragung für die Jahre 2022 bis 2024.
(2) Optional kann eine Vertragsverlängerung erfolgen
Grundlagen der Beauftragung /Auftragsbearbeitung: Programmleitfaden, ISEK, Zuwendungsbescheid.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen AVB.
In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an Stufe 2 ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb. Formblatt für Honorarangebote und ISEK für das Bearbeitungsgebiet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]