Errichtung und Betrieb einer Servicestelle im gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm GAPS Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_037
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmfsfj.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb einer Servicestelle im gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm GAPS
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Errichtung und Betrieb einer Servicestelle
im gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm „GAPS“ zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Berlin
Zur Unterstützung des BMFSFJ soll für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.12.2025 eine Servicestelle ausgeschrieben werden, die das Aktionsprogramm umsetzt und seine Teilprojekte begleitet. Die Aufgaben der Servicestelle umfassen vor allem:
- Zusammenarbeit mit Teilprojekten des Aktionsprogramms:
a. Die Servicestelle fungiert als Schnittstellenmanagement zwischen allen Beteiligten und Ansprechpartnern/Ansprechpartnerinnen und ist die zentrale Kontaktstelle im Netzwerk des neuen Arbeitsmarktprogramms.
b. Dazu gehört die Verbreitung von Projekt(zwischen)ergebnissen sowie die Sicherung der Nachhaltigkeit von Erkenntnissen aus der Praxis, z. B. durch Veröffentlichungen auf der Webseite zum Aktionsprogramm, www.perspektivenschaffen.de.
c. Die Servicestelle arbeitet mit den geförderten (Modell-)Projekten zusammen (Projektträger/Trägerverbund, verantwortliche/r Referent/Referentin, ggfs. Projektbeirat), berät bei Förderfragen und vernetzt die Projektträger für einen gegenseitigen Austau...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung und Betrieb einer Servicestelle im gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm GAPS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 25.08.2022, 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzurei...
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.