Neubau Unterrichtsräume und Mensa zur Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule am Standort Grasweg 72-76 – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VGV VV 030-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Unterrichtsräume und Mensa zur Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule am Standort Grasweg 72-76 – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm.
In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit einem Ersatz- und Zubau für die Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung
Hamburg
Im Neubau sollen 2.064 m² Hauptnutzfläche realisiert werden, davon sind 1.368 m² Unterrichts- und Fachräume, 600 m² Mensa mit Vitalküche und 96 m² Gemeinschaftsflächen. Für die Schule besteht ein Bedarf an zusätzlichen Unterrichtsräumen. Die Schulerweiterung wird an der Stelle des bestehende Mensa- und Klassenhauses Gebäude 3 errichtet. Die Ersatzflächen aus dem Abbruch des Bestandsgebäudes wurden in den Flächen des Neubaus berücksichtigt.
Die Schule befindet sich im Stadtteil Winterhude. Der Standort Grasweg grenzt im Norden an den Stadtpark an. Im Osten schließt das Grundstück des Bildungszentrums für Blinde- und Sehbehinderte (BZBS) und die staatlichen Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte (H/Blin) an. Das weitere Umfeld der Schule ist von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbenutzung und Sportplatzflächen geprägt.
Die Heinrich-Hertz-Schule besteht aus mehreren Gebäuden auf einem Grundstück mit Baumbestand. Die beiden 4- und 5-geschossigen Hauptgebäude wurden 1880 und 1929 errichtet. Das Hauptgebäude 1 wurde von Fritz Schumacher errichtet und steht unter Denkmalschutz. Östlich der beiden Hauptgebäude sind eine Sporthalle, ein Mensagebäude mit Küche, sowie zwei 2-geschossige Gebäude vorhanden.
Eine Konkretisierung des Raumkonzeptes wurde durch das Architekturbüro Jörn Simonsen entwickelt. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 6,2 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 300 – 400 gem. DIN 276. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.
Mit der Planung soll im Sommer 2022 begonnen werden. Der Baubeginn ist für Anfang 2024 geplant und die Fertigstellung soll im 4. Quartal 2025 erfolgen.
Planung und Ausführung werden in engem Kontakt mit der Schulleitung durch den AG abgestimmt.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen.
Die Umsetzung wird in zwei Bauabschnitten angestrebt:
• Gebäude 01, 02 Baubeginn September 2024, Fertigstellung Mai 2025
• Sanierung Gebäude 03 Baubeginn September 2023, Fertigstellung August 2024
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI,
• Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
• Besondere Leistung des stufenweisen Kostenanschlags in der Leistungsphase 8
• Besondere Leitung: Bereitstellung eines Projektraumes zur gesicherten Übertragung von Planungs- und Leistungsständen und dessen Administration über die gesamte Projektlaufzeit
• Besondere Leistung für die Planung Umsetzung von Interimsmaßnahmen
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Vertreter der Schule und weiterer behördlicher Vertreter werden ggf. neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion an den (ggf. digitalen) Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.
• Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
• Besondere Leistung des stufenweisen Kostenanschlags in der Leistungsphase 8
• Besondere Leitung: Bereitstellung eines Projektraumes zur gesicherten Übertragung von Planungs- und Leistungsständen und dessen Administration über die gesamte Projektlaufzeit
• Besondere Leistung für die Planung Umsetzung von Interimsmaßnahmen
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Unterrichtsräume und Mensa zur Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule am Standort Grasweg 72-76 – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 2355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]