BIM-Planung Vst Rendsburg, Erneuerung der Personenunterführung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57843
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Vst Rendsburg, Erneuerung der Personenunterführung
BIM-Planung Vst Rendsburg, Erneuerung der Personenunterführung
BIM-Planung Vst Rendsburg, Erneuerung der Personenunterführung, HOAI Lph 1-4; Objektplanungen Ingenieurbauwerke, Gebäude, Verkehrsanlagen; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Gebäude; Fachplanungen Technische Streckenausrüstung Oberleitung, LST, Technische Ausrüstung; BIM-Vermessung; Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung.
BIM-Planung Vst Rendsburg, Erneuerung der Personenunterführung, HOAI Lph 5-7; Objektplanungen Ingenieurbauwerke, Gebäude, Verkehrsanlagen; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Gebäude; Fachplanungen Technische Streckenausrüstung Oberleitung, LST, Technische Ausrüstung.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den
Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage
aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BIM-Planung Vst Rendsburg, Erneuerung der Personenunterführung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.