Verlängerung Personenunterführung (PU) mit Zugangsbauwerk am S-Bahnhof Neugraben Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Personenunterführung (PU) mit Zugangsbauwerk am S-Bahnhof Neugraben
Verlängerung Personenunterführung am S-Bahnhof Neugraben in Hamburg um ca. 27m. Herstellung Stahlbetonvollrahmen außerhalb Bahndamm und Einschub sowie Anschluss an bestehendes Zugangsbauwerk. Lichte Breite 5,1 m und lichte Höhe 2,53 m. Ausgesteifter Baugrubenverbau mit 2 Gleishilfsbrücken und 2 Kabelhilfsbrücken. Rückbau 2 Fernbahn und 1 S-Bahngleis einschl. Weiche. Bauzeitliches Verschwenken Oberleitungsmast und Rück- sowie Neubau Lärmschutzwand. Sanierung vorhandene Personenunterführung. Höherlegung Kabelkabel mit temporärer Leitungsführung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IBA Hamburg GmbH ist mit der Entwicklung des B-Plan-Gebietes NF 65 Vogelkamp in Hamburg-Neugraben beauftragt. Mit den Wohneinheiten für die herkömmliche Wohnbebauung sowie für die längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen entsteht hier bis 2026 ein Quartier für bis zu 5.000 Personen. Hierfür müssen infrastrukturelle Einrichtungen geschaffen werden. Zur besseren fußläufigen Anbindung des Gebietes an den Bahnhof Neugraben soll der vorhandene Fußgängertunnel um ca. 27 m barrierefrei nach Norden verlängert werden und somit einen nordwestlichen Zugang zum S-Bahnhof Hamburg-Neugraben schaffen. Derzeit verläuft der Zugang aus südlicher Richtung bis zum mittleren Bahnsteig und erschließt die Gleise 1-3. Der vorhandene Bestand soll erhalten bleiben und ist bei der Anbindung zu berücksichtigen. Die Tunnelverlängerung muss im laufenden Betrieb hergestellt werden, sodass die Aufrechterhaltung von Zuwegungen und Eisenbahnbetrieb – bis auf kurze Sperrpausen – gewährleistet sind.
Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Sollte die Angebotssumme das Budget deutlich überschreiten, behält sich der Auftraggeber vor das Verfahren aufzuheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis von Referenzprojekten für Eisenbahn-Infrastrukturvorhaben
Abgabe einer Referenzliste
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.