Elektro, Stephanstraße 103 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 167-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro, Stephanstraße 103
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
In dieser Aufgabe wurde SBH mit dem Zubau einer Einfeldsporthalle beauftragt.
Stephanstraße 103 in Hamburg
1 Unterverteilung, ca, 50m Leitungsführungskanal in unterschiedlichen Abmessungen, ca. 130m Aluminiumrohr in unterschiedlichen Dimensionen, ca. 1.000 Sammelhalter (unterschiedliche Größen und Anforderungen), ca. 2.500m Installationsleitung NHXMH-J (in unterschiedlichen Querschnitten), ca. 250m Installationsleitung E30, Montage von ca. 80 bauseits gestellten Leuchten (unterschiedliche Leuchten inkl. SiBe), ca. 300m Blitzschutz-Fangleitung, ca. 550m Ring- und Fundamenterder, Baustromverteiler, Erstellung von notwendigen Kernbohrungen
1 Rufanlage für barrierefreie WC´s, ca. 2.000m Installationskabel J-Y(St)Y (in unterschiedlichen Querschnitten) für ELA, Datenschrank 9HE,
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Dezember 2022 bis Mai 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektro, Stephanstraße 103
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20259
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]