Wartung und Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen (JKH) Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-207-15-BL390
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen (JKH)
Wartung und Verteilungen und Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen im Jakob-Kaiser-Haus
Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen im JKH, Haus 1 - 4
Berlin-Mitte
Wartung von Verteilungen und die Prüfung elektrischer Anlagen in der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus, die aus insgesamt 8 miteinander verbundenen Häusern besteht.
Los 1: (Jakob-Kaiser-Haus, Haus 1 - 4)
Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen im JKH, Haus 5 - 8
Berlin-Mitte
Wartung von Verteilungen und die Prüfung elektrischer Anlagen in der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus, die aus insgesamt 8 miteinander verbundenen Häusern besteht.
Los 2: (Jakob-Kaiser-Haus, Haus 5 - 8)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle. Aus dem Nachweis der Eintragung muss ersichtlich sein, dass der Bieter mit seinem Gewerbe für den Bereich Elektrotechnik (Nr. 25 der Anlage A der Handwerksordnung) zugelassen ist.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss der Nachweis über die o. a. Eintragung in der Handwerksrolle von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen-, [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit der Angebotsabgabe vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmen oder mittleren Unternehmen (KMU).
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss mindestens die folgenden Arbeitskräfte beschäftigt haben:
- Sofern er sich nur auf ein Los bewirbt, muss er mindestens vier Elektrofachkräfte mit der Qualifikation Elektroniker (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik) oder Elektroinstallateur
sowie
mindestens einen Elektromeister oder einen Elektrotechniker oder einen Elektroingenieur beschäftigen.
- Sofern er sich auf beide Los bewirbt, muss er mindestens acht Elektrofachkräfte mit der Qualifikation Elektroniker (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik) oder Elektroinstallateur
sowie
mindestens einen Elektromeister oder einen Elektrotechniker oder einen Elektroingenieur beschäftigen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Nähere Informationen hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Gemäß der E-Rechnungsverordnung des Bundes ist der AN zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Näheres kann den den Vergabeunterlagen beiliegenden Hinweisen zur elektronischen Rechnungsstellung entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.