Qualifizierungsverfahren Geotechnische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 018_204
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungsverfahren Geotechnische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Geotechnische Beratungsleistungen für die Erweiterung des Hamburger Schnellbahn-Netzes in geschlossener Bauweise (Schildvortrieb, Durchmesser > 6 m) mit tiefen Baugruben mit Verbauwänden. Auszuführende Leistungen:
- Archivarbeit,
- Erstellen Ausschreibungsunterlagen für die Ausführung von Maschinenbohrungen,
- geotechnische Überwachung und Begleitung der Maschinenbohrungen,
- Durchführung und Auswertung bodenmechanischer Laborversuche,
- Planen und Durchführen von Grundwassermonitorings,
- Darstellung, Auswertung und fachliche Bewertung von Erkundungen,
- Erstellen von geotechnischen Berichten,
- Erstellen von geotechnischen Bemessungsprofilen und Kennwerten (Baugruben und Tunnelvortrieb),
- Erstellen von geologischen Längsschnitten.
Hierbei sind die Besonderheiten norddeutscher Baugrundverhältnisse zu berücksichtigen. Norddeutsche Bodenverhältnisse werden durch einen Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen, Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf, humosen Sanden und Kieslagen beschrieben. Für die Erlangung der Qualifikation ist eine einschlägige Erfahrung des Bewerbers mit den vorgenannten Bodenverhältnissen oder vergleichbarer Bodenverhältnisse eine zwingende Voraussetzung.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Geotechnische Beratung eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Dem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt II 2.4, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter).
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
2. Keine Eintragung in das Gewerbezentralregister, die die Eignung oder Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine entsprechende Eintragung vorhanden ist;
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall;
6. Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
7. Mindestanzahl von 20 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
8. Verfügbarkeit innerhalb von maximal 4 Stunden in Sonderfällen/Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort im Raum Hamburg;
9. Erfahrungen des Bewerbers mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2013) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils;
10. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten gemäß vorgenannter Ziffer 9., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen, insbesondere mit:
- Besonderheiten der norddeutscher Baugrundverhältnisse oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse,
- tiefen Baugruben mit Verbauwänden,
- geschlossener Bauweise mittels maschinellem Schildvortrieb (Durchm. größer 6 m).
11. Vorhandensein/Einschaltung eines geeigneten bodenmechanischen Labors.
Zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Zu 3. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
Zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung.
Zu 6. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zu 9. Vorlage einer entsprechenden Referenzliste.
Zu 10. Vorlage einer entsprechenden Darstellung.
Zu 11. Schriftliche Benennung des vorgesehenen Labors.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen Dienstleistungen zur Geotechnischen Beratung ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9), Ziffern 10 (Referenzen) erfüllt.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3667X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]