Mietvertrag Kaiserin-Augusta-Allee 14 einschließlich Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: KAA14 102022

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mietvertrag Kaiserin-Augusta-Allee 14 einschließlich Ausbau

Referenznummer der Bekanntmachung: KAA14 102022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mietvertrag einschließlich Vermieterumbau über Mietobjekt in der Kaiserin-Augusta-Allee 14 in 10553 Berlin.

Insgesamt werden Mietflächen von 2.950,22 m² für Labore, Praktika und Büros angemietet, einschließlich Lagerflächen von 129 m² und 40 Stellplätzen zur Nutzung als Technikaufstellflächen.

Das Mietverhältnis beginnt voraussichtlich zum 01.01.2024 und endet zum 31.12.2038.

Die angemieteten Mietflächen werden bis zum 01.01.2024 nach der Vermieterbaubeschreibungen und der noch zu erteilenden Nutzungsänderungsgenehmigung hergestellt.

Es ist von voraussichtlichen Ausbaukosten in Höhe von 11.9 Mio. Euro auszugehen, die der Mieter in Höhe von 5 Mio. Euro als Baukostenzuschuss trägt.

Die Mietflächen werden zur Nutzung als Labore, Praktika und Büros übergeben. Untergebracht werden die Fachgebiete der TU Berlin: Lebensmittelchemie u. Analytik, Lebensmittelchemie u. Toxikologie und Lebensmittelverfahrenstechnik des Instituts Lebensmitteltechnologie und Lebensmittelchemie, Fakultät III.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
70220000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mietvertrag einschließlich Vermieterumbau über Mietobjekt in der Kaiserin-Augusta-Allee 14 in 10553 Berlin.

Insgesamt werden Mietflächen von 2.950,22 m² für Labore, Praktika und Büros angemietet, einschließlich Lagerflächen von 129 m² und 40 Stellplätzen zur Nutzung als Technikaufstellflächen.

Das Mietverhältnis beginnt voraussichtlich zum 01.01.2024 und endet zum 31.12.2038.

Die angemieteten Mietflächen werden bis zum 01.01.2024 nach der Vermieterbaubeschreibungen und der noch zu erteilenden Nutzungsänderungsgenehmigung hergestellt.

Es ist von voraussichtlichen Ausbaukosten in Höhe von 11.9 Mio. Euro auszugehen, die der Mieter in Höhe von 5 Mio. Euro als Baukostenzuschuss trägt.

Die Mietflächen werden zur Nutzung als Labore, Praktika und Büros übergeben. Untergebracht werden die Fachgebiete der TU Berlin: Lebensmittelchemie u. Analytik, Lebensmittelchemie u. Toxikologie und Lebensmittelverfahrenstechnik des Instituts Lebensmitteltechnologie und Lebensmittelchemie, Fakultät III, Prozesswissenschaften.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die TU Berlin führt zum Abschluss eines Mietvertrages mit der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH über die über noch herzustellenden Mietflächen als Labor- Praktikum - und Büroflächen nach den Anforderungen der Fachgebiete Lebensmittelchemie - und Analytik, Lebensmittelchemie und Toxikologie und Lebensmittelverfahrenstechnik ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr.3 lit. c) VOB/A in Form einer Direktvergabe durch.

Die TU Berlin geht aufgrund des Vermieterumbaus davon aus, dass die Miete hier ausnahmsweise dem Vergaberecht unterfällt.

Die Leistung kann aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen, der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, erbracht werden, weshalb eine Direktvergabe an diese Auftragnehmerin möglich ist.

Es liegt keine unzulässige de-facto-Vergabe vor.

Die Gründe für die Direktvergabe mangels nicht vorhandenen Wettbewerbes aus technischen Gründen sind Folgende:

Aufgrund eines Notstandes der betroffenen und noch in tu-eigenen Gebäuden untergebrachten Fachgebiete der Fakultät III der TU Berlin sind Flächen zur Wiederherstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit dieser Fachgebiete erforderlich. Der Notstand ist seit Mitte 2020 für die betroffenen Fachgebiete akut und kann mangels eigener Ausweichflächen in tu-eigenen Gebäuden und Interimslösungen in Form von Containerunterbringungen und nicht vorhandener Aufstellflächen nicht intern behoben werden.

Des Weiteren kann die TU Berlin aufgrund Fachkräftemangels keine eigenen neuen Bauvorhaben als Mieterin initiieren, begleiten und ausführen; es wurde daher beschlossen Mietflächen und geeignete Wirtschaftsteilnehmer als Vermieter zur Durchführung des Umbaus zu suchen.

Unter Einbindung auch europäischer Anbieter von Mietflächen über ein beauftragtes Maklerbüro der TU Berlin wurden auf Grundlage der Bedarfsaufstellung der TU Berlin eine Markterkundung durchgeführt und acht verschiedene Wirtschaftsteilnehmer im Zeitraum von sechs Monaten angefragt, von denen, alle bis auf die Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wegen der Komplexität des Ausbaus abgesagt haben.

Dabei stellte die Komplexität des Ausbaus eine besondere Herausforderung für die Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere wegen den hohen technischen Anforderungen an die Herstellung zu biologisch-chemisch S1 und S2 Laboren und den für diese Flächen gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsstandards aufgrund der Verwendung von Gefahrenstoffen und Medien. Auch die Raumausstattung und die unterschiedlichen Raumqualitäten, insbesondere die Lüftungs- und Klimatisierungstechnik mussten nach den Anforderungen der Fachgebiete abgestimmt werden und stellten sich im Laufe der Markterkundung als technische Hürden für die Wirtschaftsteilnehmer dar.

Da an den Beschaffungsgegenstand hohe technische Anforderungen geknüpft sind und die Fachgebiete den benötigten Labor-, Praktikum-, und Büroflächenbedarf bestimmt haben, ist eine technische aber diskriminierungsfreie Einschränkung des Beschaffungsbedarfs aufgrund auftragsbezogener und sachlich gerechtfertigter Gründe gegeben.

Nur eine potentielle Auftragnehmerin, die Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, war nach Abschluss der Markterkundung gewillt und hatte die erforderlichen freien Flächen zur Verfügung, um diese technischen Anforderungen an dem Beschaffungsgegenstand zu erfüllen und den Umbau der eigenen Mietflächen u.a. in Labor Flächen herzustellen.

Da zum Zeitpunkt der Entscheidung kein anderer Wirtschaftsteilnehmer im Raum Berlin bereit war, den Beschaffungsbedarf zu erfüllen, ist die Direktvergabe an Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mangels vorhandenen Wettbewerbes aus technischen Gründen nach § 3a EU Abs.3 Nr.3 lit. b) VOB/A als begründet anzusehen. Ebenso sind die Voraussetzungen nach § 3a EU Abs.3 S.2 VOB/A erfüllt, da keine Alternativ-Ersatzlösungen vorhanden waren und der Auftragsgegenstand nicht künstlich eingeschränkt wurde.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

MV KAA 14

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
26/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60598
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Maßgeblich ist die Regelung des § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Sowie die Regelung des § 135 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2022