Netzwerkkomponenten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vdek.com
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkkomponenten
Erneuerung von Netzwerkkomponenten
Berlin
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) plant die Erneuerung der Netzwerkkomponenten.
Diese sieht vor:
• Lieferung der benötigten Netzwerkkomponenten inkl. Hard- und Softwaresupport • Workshops zur Abstimmung der Umsetzung der Zielkonstellation • Erstkonfiguration der gelieferten Komponenten • Unterstützung bei Inbetriebnahme, Migration und Einbindung in das Netzwerkmanagement • Durchführung von Einweisungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregisters des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung (Kopie) einzureichen.
-Alternativ Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das PQ-VOL.
-Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
-Angaben zum 5. EU Sanktionspakt – RUSS-Sanktionen: Erklärung über das vollständige Verbot der Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Organisationen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU
-ggf. Unterauftragnehmererklärung
ggf. Bietergemeinschaftserklärung
-Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB, dass auf das Unternehmen keine der in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Gründe bzw. in §§ 123, 124 GWB beschriebenen Verfehlungen auf das Unternehmen zutreffen.
-Zum Nachweis der Fachkunde sind mindestens drei Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Projekte vergleichbaren Inhalts und Umfanges anzugeben. Zur Referenz sind folgende Angaben zu liefern: Name des Auftraggebers, Art und Umfang der erbrachten Leistungen und Zeitraum der Auftragsausführung
-Serviceabteilung mit deutsch- oder englischsprachigen Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland.
-Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
-Aktueller Nachweis des Partnerstatus beim Hersteller bzw. den Herstellern der angebotenen Komponenten (Kopie).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §134 Informations-und Wartepflicht: (1) Öffentliche AG haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2)Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. 2. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche AG beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öff. Interesse, insbes. Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.Verfahren vor der Vergabekammer:§ 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öff. Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerb. oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. §161 Form und Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweism. enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem AG erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.