Vervielfältigung, Versand, Service und Support der Software CBT 1-3 (Computer-Based-Training) zur Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: DGUV_RV_IT_03_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]95
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de/de/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Vervielfältigung, Versand, Service und Support der Software CBT 1-3 (Computer-Based-Training) zur Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über den Vervielfältigungsservice der Software CBT (computer-based-training) zur Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie der Versand der Unterlagen an Berufsgenossenschaftliche und freie Ausbildungsträger.
Darüber hinaus ist Gegenstand der Rahmenvereinbarung Service und Support zur Sicherstellung der Lauffähigkeit und Behebung von Fehlern nach Umprogrammierung der Software CBT.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über den Vervielfältigungsservice der Software CBT (computer-based-training) zur Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie der Versand der Unterlagen an Berufsgenossenschaftliche und freie Ausbildungsträger.
Darüber hinaus ist Gegenstand der Rahmenvereinbarung Service und Support zur Sicherstellung der Lauffähigkeit und Behebung von Fehlern nach Umprogrammierung der Software CBT.
Folgende Leistungen sind im Einzelnen zu erbringen:
- Vervielfältigungsservice für USB/DVD in verschiedenen Bestellmengen
- Verpackung und Versand in verschiedenen Bestellmengen
- Erstellen einer FAQ Drucksache als Beilage zum Datenträger nach Vorlage bzw. in Abstimmung mit dem IAG
- Service und Support zur Sicherstellung der Lauffähigkeit
- Behebung von Fehlern, bedingt durch die Umprogrammierung in Abstimmung mit dem IAG
- Sicherstellen der Lauffähigkeit und deren Umsetzung
Vertragliche Grundlage ist ein erweiterter EVB-IT Kaufvertrag.
Der geschätzte Gesamtwert stellt zugleich das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabebekanntmachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://media-consulting-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6HAR
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).