Vervielfältigung, Versand, Service und Support der Software CBT 1-3 (Computer-Based-Training) zur Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: DGUV_RV_IT_03_22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]95
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de/de/index.jsp
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: e.V.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vervielfältigung, Versand, Service und Support der Software CBT 1-3 (Computer-Based-Training) zur Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Referenznummer der Bekanntmachung: DGUV_RV_IT_03_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30234000 Speichermedien
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über den Vervielfältigungsservice der Software CBT (computer-based-training) zur Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie der Versand der Unterlagen an Berufsgenossenschaftliche und freie Ausbildungsträger.

Darüber hinaus ist Gegenstand der Rahmenvereinbarung Service und Support zur Sicherstellung der Lauffähigkeit und Behebung von Fehlern nach Umprogrammierung der Software CBT.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30230000 Computerbezogene Geräte
30234400 DVDs (Digital Versatile Disks)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über den Vervielfältigungsservice der Software CBT (computer-based-training) zur Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie der Versand der Unterlagen an Berufsgenossenschaftliche und freie Ausbildungsträger.

Darüber hinaus ist Gegenstand der Rahmenvereinbarung Service und Support zur Sicherstellung der Lauffähigkeit und Behebung von Fehlern nach Umprogrammierung der Software CBT.

Folgende Leistungen sind im Einzelnen zu erbringen:

- Vervielfältigungsservice für USB/DVD in verschiedenen Bestellmengen

- Verpackung und Versand in verschiedenen Bestellmengen

- Erstellen einer FAQ Drucksache als Beilage zum Datenträger nach Vorlage bzw. in Abstimmung mit dem IAG

- Service und Support zur Sicherstellung der Lauffähigkeit

- Behebung von Fehlern, bedingt durch die Umprogrammierung in Abstimmung mit dem IAG

- Sicherstellen der Lauffähigkeit und deren Umsetzung

Vertragliche Grundlage ist ein erweiterter EVB-IT Kaufvertrag.

Der geschätzte Gesamtwert stellt zugleich das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung dar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 159-452701
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabebekanntmachung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbröl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://media-consulting-gmbh.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6HAR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2022