Agenturdienstleistungen für Stellenanzeigen in Online- und Printmedien
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vdek.com
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturdienstleistungen für Stellenanzeigen in Online- und Printmedien
Agenturdienstleistungen zum veröffentlichen von Stellenausschreibungen in Online- und Printmedien
Berlin
Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für Agenturdienstleistungen zur Veröffentlichung von Stellenausschreibungen in Onlineportalen und Printmedien.Durchschnittlich werden ca.150- 200 Stellenanzeigen im Jahr aufgegeben. Der Vertrag soll für zwei Jahre, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 geschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Danach endet der Vertrag ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Danach endet der Vertrag ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufs-/Handelsregisterauszug Als Nachweis darüber, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, eingetragen ist; dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 12 Monate sein.
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt ( bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
2.Gewerbezentralregisterauszug Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister. Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerberegister ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber, nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (beifügen).
1.Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Im Auftragsfall sind Sie verpflichtet eine Betriebshaftpflichtversicherung aufzuweisen. Pauschal mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und sonstige Schäden.
1.Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB §§ 123, 124 GWB und § 19 Mindestlohn 2.Referenzen Vom Bieter sind mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Bitte benennen Sie mind. drei Referenzobjekte innerhalb der letzten drei Jahre. Einschließlich Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, Beschreibung der Leistung, den Auftragszeitraum und das Auftragsvolumen. Sollte der Auftragnehmer erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet worden sein bzw. seine Tätigkeit aufgenommen haben, reichen Sie ggf. vorhandene Referenzen ein und erläutern kurz, warum es nicht möglich ist, mehrere Referenzen einzureichen.
3.Ggf. Erklärung über den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmer/Eignungsleihe .
4.Ggf. Bietergemeinschaften 5.Erklärung 5. EU-Sanktionspaket –RUSS-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §134 Informations-und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2)Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
2. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen,
bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Verfahren vor der Vergabekammer:§ 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. §161 Form und Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]