Ökologischen Fachplanungen (BKBu und MPE) auf militärischen Flächen im Bundesforstbetrieb Trave, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 276-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 276-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologischen Fachplanungen (BKBu und MPE) auf militärischen Flächen im Bundesforstbetrieb Trave, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 276-22)
Ökologische Fachplanung (BKBu und MPE) auf militärischen Flächen des Bundesforstbetriebes Trave
militärischen Liegenschaften:
StOÜbPl Appen/Heist, StOSchAnl Heist, Jürgen-Schumann-Kaserne, Marineschule Mürwik, Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung Flensburg, Offizierheim Mürwik, Soldatenheim Mürwik, Schule für Strategische Aufklärung der Bundeswehr, MatLgr Bargum, StOÜbPl Neuberend/Langsee, Glücksburg-Meierwik-Kaserne, StOÜbPl Schauendahl, StOÜbPl Lütjenholm und SaStOSchAnl Schleswig
Durchführung der ökologischen Fachplanung nach dem Verfahren der „Biotopkartierung auf Bundeswehrliegenschaften (weiterhin BKBu genannt)“ und nach den Vorgaben zur „Maßnahmen-, Pflege und Entwicklungsplanung für von der Bundeswehr genutzte Liegenschaften (weiterhin MPE genannt)“ auf Liegenschaften des Bundes
Die BKBu umfasst grundsätzlich die folgenden Leistungen:
1. Flächendeckende Biotopkartierung der Freigeländefläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04): Kartierfläche 725,86 ha
2. LRT-Kartierung im Freigelände gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04): Kartierfläche 725,86 ha
3. LRT-Bewertung im Freigelände (innerhalb der FFH-Gebiete) gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04): Kartierfläche 445,90 ha
4. LRT-Bewertung im Freigelände (außerhalb der FFH-Gebiete) gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04): Kartierfläche 279,96 ha
5. Flächendeckende Biotopkartierung der Waldfunktionsfläche einschließlich Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von Begängen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04): Kartierfläche 342,81 ha
6. LRT-Kartierung auf der Waldfunktionsfläche gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04): Kartierfläche 342,81 ha
7. LRT-Bewertung auf der Waldfunktionsfläche (innerhalb der FFH-Gebiete) gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04): Kartierfläche 160,45 ha
8. LRT-Bewertung auf der Waldfunktionsfläche (außerhalb der FFH-Gebiete) gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Leistungsverzeichnis (Anlage C-04): Kartierfläche 182,36 ha
9. Alle sonstigen Leistungen inkl. MPE gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
--
Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Gewertet wird die Gesamtangebotssumme netto in € im Angebotsschreiben, das vom Leistungsverzeichnis / Preisblatt übertragen wurde und die Qualität der Referenzen zur Biotop- und Lebensraumkartierung.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterien sind die niedrigste Gesamtwertungssumme in € netto und die Qualität der eingereichten Referenzen zur Biotop- und Lebensraumkartierung entscheidend. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Preis:
Als Wertungssumme wird die Angebotssumme aus dem Leistungsverzeichnis/ Preisblatt einschließlich der Eventualpositionen gewertet. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält die maximal mögliche Punktzahl (70 Punkte)l. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Formelbeispiel: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis)
Qualität der Referenzen in der Biotop- und Lebensraumkartierung:
1. Die Referenzen werden nach den Kriterien „Landeskartierverfahren“, „BKBu-Verfahren“ und „Flächenstufe (im Vergleich zur Fläche des Vergabeprojektes)“ bewertet. Es liegt eine Bewertungs-Matrix bei, mit der die Bieter Referenzen ihres Personals angeben können.
- Landeskartierverfahren: Referenz, die aus gleichem Bundesland wie das Vergabe-Projekt stammt.
- BKBu-Verfahren: Biotopkartierung Bund auf (ehemaligen) militärischen Flächen
- Flächenstufe: %-Wert im Vergleich zur Fläche des Vergabe-Projektes
2. Die Punktzahl für die Qualität der Referenzen (max. 30 Pkt. pro Bieter) ergibt sich aus max. 12 Pkt. (Gewichtung 40%) für die Projektleitung und max. 18 Pkt. (Gewichtung 60%) für die Bearbeiter/innen (Mittelwert aller geforderten Bearbeiter/innen).
3. Die vorgelegten Referenzen (nur abgeschlossene, vollständig abgenommene Projekte aus den letzten 6 Jahren) werden zunächst pro Person/ Team in vorgegebene drei Referenz-Gruppen sortiert:
A) ENTFÄLLT
B) Referenzprojekte mit BKBu (auf (ehemals) militärischen Flächen) oder Landeskartierverfahren
C) Referenzprojekte in anderen Bundesländern ohne BKBu.
4. Die Flächen der einzelnen Referenzen in den Gruppen werden pro Person/ Team summiert und die Gesamtfläche ins Verhältnis zur Projektfläche gesetzt. Nach dem Flächen- Prozentwert werden nun die Referenzen gruppenweise bewertet (steigende Punktzahl für zunehmende Fläche).
5. Der höchste Punktwert jeder Person fließt dann gewichtet (siehe 2.) in die Gesamt-Wertung ein. Die höchste Punktzahl wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung ermittelt (Anl_B-02a).
Wird durch Eintragungen von Referenzen in der Matrix zur Referenzbewertung eine Punktzahl unter 10 erreicht, wird das Angebot von der Wertung und dem Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Ausführung des Auftrags erfordert eine sehr gute Kenntnis der betroffenen rechtlichen und naturschutzfachlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Die Umsetzung der Kenntnisse beim BKBu - Begang sowie bei der wissenschaftlichen Analyse der Inventurergebnisse und bei der Erarbeitung des Biotopkartierungswerkes erfordert die einwandfreie Anwendung und Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
2. Die Person, die als Projektleitung arbeitet, muss einen forstlichen, biologischen, umweltwissenschaftlichen, oder vergleichbaren Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen.
Die Bearbeiter/innen für die Biotop- und Lebensraumtypenkartierung (mindestens 1 Person) und für Artenkartierungen (jeweils mind. 1 Person für Amphibien, Fische, Fischotter, Schnecken und Vögel; kann sich jeweils um die gleiche Person handeln) arbeiten, müssen einen forstlichen, biologischen, umweltwissenschaftlichen oder vergleichbaren Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen.
3. Aufgrund des militärischen Betriebs muss bei den Außenaufnahmen mit zeitlichen Einschränkungen gerechnet werden. Hier ist eine enge Absprache des Auftragsnehmers mit den Ansprechpersonen der Bundeswehr notwendig und der militärische Betrieb aufrechtzuhalten.
Die Flächen des Bundes unterliegen einer Zuständigkeitsabgrenzung, welche in der sog. Grünkarte festgelegt ist. Die Grünkarte legt die Bereiche und Flächen einer militärisch genutzten Liegenschaft fest, die hinsichtlich der geländebetreuerischen Bewirtschaftung sowie der fachlichen Zuständigkeit dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Plön bzw. dem Bundesforstbetrieb (BFB) Trave zuzuordnen sind. Flächen, für die das BwDLZ zuständig ist, werden als Freigeländeflächen ausgewiesen und in der Grünkarte weiß dargestellt. Flächen, für die der BFB zuständig ist, werden als Waldfunktionsflächen ausgewiesen und in der Grünkarte grün dargestellt. Dabei ist es für die Zuordnung einer der vorgenannten Kategorien grundsätzlich unerheblich, welche Art von Bewuchs tatsächlich auf einer Fläche vorhanden ist. Waldflächen/-biotope können als Freigeländefläche ausgewiesen werden und Offenland-flächen/-biotope als Waldfunktionsfläche, wenn dies im Einzelfall für die Geländebetreuung zweckmäßig ist.
4. Die Bestätigung der Belehrung über besondere Gefahren ist zur Ausführung der Leistung ausgefüllt und unterschrieben mitzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Preisblatt (Anlage B-02)
3. Matrix Referenzen zur Biotop- und Lebensraumkartierung (Anlage B-02a)
Referenzangaben sind zwingend erforderlich (Referenzangaben werden nicht nachgefordert gem. § 56 Abs. 3 VgV)
4. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
5. Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)
6. Personalliste (Anlage B-03a)
7. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
8a. Nachweis zur Qualifikation des Projektleiters:
forstlicher, biologischen, umweltwissenschaftlicher, oder vergleichbarer Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
8b. Nachweis zur Qualifikation der Bearbeiter/innen für die Biotop- und Lebensraumkartierung:
forstlicher, biologischen, umweltwissenschaftlicher, oder vergleichbarer Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
8c. Nachweis zur Qualifikation der Bearbeiter/innen für die Artenkartierung:
forstlicher, biologischen, umweltwissenschaftlicher, oder vergleichbarer Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
-
Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
5. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
6. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie
---
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
---
In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
---
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
---
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt.
---
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
----
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
----
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
---
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.11.2022 12:00 Uhr zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de