Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Förderanlagen in der Direktion Magdeburg (VOEK 318-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 318-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=482272
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=482272
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Förderanlagen in der Direktion Magdeburg (VOEK 318-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 318-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Leistungen sind im vereinbarten Umfang für 15 St. Förderanlagen in Los 1, darunter 9 Personenaufzüge, 3 Kleingüteraufzüge, 1 Lastenaufzug und 2 Plattformtreppenlifte und in Los 2 für 20 Förderanlagen, darunter 13 Personenaufzüge, 3 Kleingüteraufzüge, 3 Plattformtreppenlifte und ein Scherenhubtisch, zu erbringen.

Es handelt sich um folgende Hersteller, Herstellungsdaten und Fabrikate

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Los 1:

-Kleingüteraufzug, 1995, C. Haushahn, 95/1357

-Personenaufzug, 2016, ELMA GmbH, 1518

-Plattformtreppenlift, 2017, Hiro Lift, 130022-350Z

-Personenaufzug, 1998, Thyssen Krupp, 244298750

-Plattformtreppenlift, 2014, Herkules, 113-166 / MB1300

-Personenaufzug, 1983, Hävermeier+Sander, 31662

-Personenaufzug, 1983, Hävermeier+Sander, 31661

-Personenaufzug, 2001, Aufzugsbau Völlmar, 15372

-Personenaufzug, 1987, Schindler Aufzügefabrik, 18700

-Personenaufzug, 1966, Schmitt+Sohn, 36633

-Personenaufzug, 2009, Hemstedt Lift GmbH, 141HE09

-Personenaufzug, 1970, Paul Schmidt, Medebach, 11573

-Lastenaufzug, 1984, Paul Schmidt, Medebach, 14763

-Kleingüteraufzug, 1975, R.Stahl Aufzüge GmbH, 211035154

-Kleingüteraufzug, 1985, Eifrig+Keldenich, 41361-B

Die Anlagen des Loses 1 befinden sich auf Liegenschaften in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

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Los 2:

-Plattformtreppenlift, 2000, Thyssen Treppenlifte, 13177 / System T80

-Personenaufzug, 2013, Weymann Aufzüge, 212-50-185

-Plattformtreppenlift, 2013, Weymann Aufzüge, 212-60-233

-Kleingüteraufzug, 1977, Joh. Holtz GmbH, 0668

-Personenaufzug, 1986, Kleindienst GmbH, 40-56-1370

-Personenaufzug, 2014, A.S Aufzug + Service, 13/1542

-Personenaufzug, 1999, Dralle Aufzüge Bielefeld, 90992108

-Personenaufzug, 2014, Weymann Aufzüge, 213/50/173

-Personenaufzug, 1999, Schindler Aufzügefabrik, 96/1220

-Personenaufzug, 1999, Schindler Aufzügefabrik, 96/1230

-Personenaufzug, 1999, Schindler Aufzügefabrik, 96/1240

-Kleingüteraufzug, 1999, Schindler Aufzügefabrik, 96/1250

-Scherenhubtisch, 1998, Schindler Aufzügefabrik, 98/0377

-Personenaufzug, 1983, Weymann Aufzüge, 8309

-Personenaufzug, 2011, Baumgarth Aufzüge, 1188

-Plattformtreppenlift, 2006, CAMA EA6, 0385/06

-Kleingüteraufzug, 1972, Maschinenfabrik Müller, 1961

-Personenaufzug, 2012, Roland Aufzug, 10644672

-Personenaufzug, 1981, Schindler Aufzügefabrik, 72886

-Personenaufzug, 2003, Thyssen Hamburg, 213132037

Die Anlagen des Loses 2 befinden sich in Niedersachsen.

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Je nach Förderanlagenart sind alle drei, sechs oder 12 Monate Wartungen / Inspektionen durchzuführen. Hinzu kommen für alle Anlagen die 24-monatige Haupt- und Zwischenprüfung durch eine ZÜS oder einen Sachverständigen. In unterschiedlichem Umfang werden in beiden Losen Notrufaufschaltungen einzelner Anlagen verlangt. Nach Bedarf kann die monatliche Miete von Notrufmodulen und die Personenbefreiung in Anspruch genommen werden. Ebenfalls nach Bedarf kann die DGUV-V4-Prüfung von Anlagen erforderlich werden. Störungsbeseitigungsmaßnahmen, die außerhalb der Wartung notwendig werden, können ebenfalls bei Bedarf erforderlich werden. Die entsprechenden Leistungen werden separat beauftragt.

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Ggf. benötigte Belastungsgewichte sind beizustellen.

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Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen.

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Leistungen dürfen nicht per Fernbetreuung durchgeführt werden.

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Grundlage für die Kalkulation und Leistungserbringung je Los sind die "Bestandsliste mit Preisblatt" (Anlage B-02), die Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und weiteren Anlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Förderanlagen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE931 Celle
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Merseburger Straße 196, 06110 Halle

Ernst-Kamieth-Straße 5, 06112 Halle

Sägemühlenstr. 4, 29221 Celle

Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages sind

1) Inspektion, Wartung aller Förderanlagen

2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung für einige Förderanlagen

3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert, für alle Förderanlagen

4) Störungsbeseitigung während der Wartung und außerhalb nach Auftrag

5) Weitere Besondere Vereinbarungen - Erbringung der Leistungen nach Herstellervorschriften und beiliegenden Arbeitskarten

für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten 15 Förderanlagen und deren Einrichtungen und Geräte, wie unter Ziffer II.1.4 für Los 1 benannt.

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zu 1) Wartungen und Inspektionen

- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen.

- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik

- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten

- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung § 10, § 16, § 19

- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung (nach Bedarf)

- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteilen bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen

- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 16.00 Uhr

- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan

- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren

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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.

Die Leistung Notrufmodul zur Miete (Bedarfsleistung) beinhaltet Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.

Befreiungsmaßnahmen führt der AN nach Bedarf durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.

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zu 3) Sachverständigenprüfungen

Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

Der AN stellt die Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

Der AN stellt die Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden.

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zu 4) Störungsbeseitigung

Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.

Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.

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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen

Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung monatlich. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage C-02) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis. Die Vergütung erfolgt monatlich für die Notrufannahme und das Veranlassen von Befreiungsmaßnahmen sowie je Fall einer Personenbefreiung.

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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV und sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-06).

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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, das die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.

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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.

--

Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-04) zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.03.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.03.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wertung der Angebote:

Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Förderanlagen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Kasernenstr. 7, 27472 Cuxhaven

Zeughausstr. 73, 26121 Oldenburg

Südweststraße 23, 28237 Bremen

Friedrich-Rüder-Str. 2, 26135 Oldenburg

Koksche Straße 8, 49080 Osnabrück

Meller Straße 272, 49082 Osnabrück

Stadtring 4, 48527 Nordhorn

Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

Weserstraße 48, 26382 Wilhelmshaven

Weserstraße 49, 26382 Wilhelmshaven

Weserstraße 50, 26382 Wilhelmshaven

Weserstraße 51, 26382 Wilhelmshaven

Schlossplatz 9, 26603 Aurich

Mozartstraße 32, 26382 Wilhelmshaven

Flutstraße 86a, 26386 Wilhelmshaven

Gökerstraße 14, 26384 Wilhelmshaven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages sind

1) Inspektion, Wartung aller Förderanlagen

2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung für einige Förderanlagen

3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert, für alle Förderanlagen

4) Störungsbeseitigung während der Wartung und außerhalb nach Auftrag

5) Weitere Besondere Vereinbarungen - Erbringung der Leistungen nach Herstellervorschriften und beiliegenden Arbeitskarten

für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten 20 Förderanlagen und deren Einrichtungen und Geräte, wie unter Ziffer II.1.4 für Los 2 benannt.

--

zu 1) Wartungen und Inspektionen

- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen.

- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik

- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten

- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung § 10, § 16, § 19

- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung (nach Bedarf)

- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteilen bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen

- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 16.00 Uhr

- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan

- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren

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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung

Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.

Die Leistung Notrufmodul zur Miete (Bedarfsleistung) beinhaltet Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.

Befreiungsmaßnahmen führt der AN nach Bedarf durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.

--

zu 3) Sachverständigenprüfungen

Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

Der AN stellt die Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

Der AN stellt die Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden.

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zu 4) Störungsbeseitigung

Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.

Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.

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zu 5) Weitere Besondere Vereinbarungen

Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung monatlich. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage C-02) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis. Die Vergütung erfolgt monatlich für die Notrufannahme und das Veranlassen von Befreiungsmaßnahmen sowie je Fall einer Personenbefreiung.

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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV und sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-06).

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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, das die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.

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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.

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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-04) zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.03.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.03.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wertung der Angebote:

Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer. Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Sicherheitsregeln der jeweiligen Liegenschaft einhalten.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt oder vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.

2. Die Liegenschaft Cuxhaven (Los 2) ist eine Liegenschaft der Bundespolizei mit besonderen Zutrittsvoraussetzungen.

Für den Zutritt zur Liegenschaft ist der gültige Personalausweises oder Reisepass vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.

Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 3 Tage vor Auftragsausführung bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

3. Für alle Lose

Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/11/2022
Ortszeit: 00:00
Ort:

Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anlage B-01)

- Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02 je Los)

- Formblatt Preisgleitklausel (Anlage C-02 je Los), soweit zutreffend

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

- Bieterauskunft mit Russlandbezug (Anlage B-03.1)

- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04), nur bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit

- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), falls zutreffend

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:

- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)

- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06)

- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher

- Vorlage eines Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle

- Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle

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In der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen in der Bestandsliste mit Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

Die Preisgleitklausel (Anlage C-02 je Los) muss vollständig ausgefüllt worliegen, soweit kein Festpreis über die Vertragslaufzeit angeboten wird.

Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.

Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.

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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.

Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 09.11.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2022