Neubau des Campus HafenCity in Hamburg - nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 100-21 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Campus HafenCity in Hamburg - nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren
In dem neu entstehenden Stadtteil HafenCity soll eine weiterführende 8-zügige Schule (4-zügiges Gymnasium, 4-zügige Stadtteilschule) als Campus sowie weitere soziale Nutzungsbausteine wie eine Kita entstehen.
An das Grundstück grenzen an der Straße "Am Hannoverschen Bahnhof" eine große Parkanlage, der Lohsepark mit Gedenkbereich und weiter östlich die Bahnanlagen, sowie im Süden die Versmannstraße. Die HafenCity Universität befindet sich in direkter Nachbarschaft. Während auf der Westseite des Lohseparks viele
Wohnnutzungen entstanden sind, sind parallel zu den Bahnanlagen eher Bürogebäude in Planung bzw. auf der anderen Seite der Versmannstraße mit dem Campus-Tower schon realisiert.
Auf dem anspruchsvollen Baufeld soll eine moderne und nachhaltige Schule mit einer NRF von rund 14.039 m² für Schülerinnen und Schüler entstehen.
Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO-10-21-HLRW registriert.
Die besonderen Rahmenbedingungen mit ihren verdichteten urbanen Blockstrukturen sollen auch auf den Schulbau übertragen werden. Der Neubau soll allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrerinnen und Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagesbedarf sowie Sportflächen aufnehmen.
Auf dem nördlichen Gebäudedach soll eine Kindertagesstätte mit 750 m² BGF und einer Außenanlage 600 m² entstehen.
Die Fertigstellung der baulichen Maßnahme ist für August 2025 geplant.
Mit der weiteren Planung soll unverzüglich nach Beauftragung begonnen werden.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Hamburg
In dem neu entstehenden Stadtteil HafenCity soll eine weiterführende 8-zügige Schule (4-zügiges Gymnasium, 4-zügige Stadtteilschule) als Campus sowie weitere soziale Nutzungsbausteine wie eine Kita entstehen. An das Grundstück grenzen an der Straße „Am Hannoverschen Bahnhof“ eine große Parkanlage, der Lohsepark mit Gedenkbereich und weiter östlich die Bahnanlagen, sowie im Süden die Versmannstraße. Die HafenCity Universität befindet sich in direkter Nachbarschaft. Während auf der Westseite des Lohseparks viele Wohnnutzungen entstanden sind, sind parallel zu den Bahnanlagen eher Bürogebäude in Planung bzw. auf der anderen Seite der Versmannstraße mit dem Campus-Tower schon realisiert.
Auf dem anspruchsvollen Baufeld soll eine moderne und nachhaltige Schule mit einer NRF von rund 14.039 m² für Schülerinnen und Schüler entstehen.
Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO-10-21-HLRW registriert.
Grundstücksangaben gem. vorbehaltlichem B-Plan:
- Grundstück: 11.300 m²
- GRZ: 0,9
- GFZ: 3,0
- Zahl der Vollgeschosse: V
- Schule 8-zügig: 14.039 m² NRF
- Sporthallenflächen:
- Dreifeldsporthalle: 1.750 m² NRF
- Zweifeldsporthalle: 1.140 m² NRF
- zus. Sporthallenfläche: 680 m² NRF
- Kita: 750 m² BGF
- Kita-Freifläche: 600 m²
Die besonderen Rahmenbedingungen mit ihren verdichteten urbanen Blockstrukturen sollen auch auf den Schulbau übertragen werden. Der Neubau soll allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrerinnen und Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagesbedarf sowie Sportflächen aufnehmen.
Auf dem nördlichen Gebäudedach soll eine Kindertagesstätte mit 750 m² BGF und einer Außenanlage 600 m² entstehen. Es existiert eine Machbarkeitsstudie von Juli 2019, die Grundlage des Bebauungsplanentwurfs HafenCity 17 ist. Diese stellt eine machbare Lösung dar, ist aber nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Die planungsrechtlichen Vorgaben (s.o.) des Bebauungsplanentwurfs HafenCity 17 sind zu beachten.
Aufgrund der angrenzenden Bahntrasse sind besondere Schallschutzanforderungen für das Gebäude und die Außenanlagen zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird gemäß HafenCity Umweltzeichen (Gold/Platin) zertifiziert. Die Planung muss diese Zielsetzung ermöglichen.
Beachten Sie für eine bessere Übersicht über das Stadtbild bitte Folgendes: Stadtmodell Hamburg - hamburg.de
Die Kostenobergrenze für die Maßnahme beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (KG 300-500) inkl. USt.. Der genannte Betrag gilt als Kostenobergrenze und ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs einzuhalten. Die Fertigstellung der baulichen Maßnahme ist für August 2025 geplant.
Mit der weiteren Planung soll unverzüglich nach Beauftragung begonnen werden.
Objektplanung gem. § 34 HOAI:
o Realisierung der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems (Hafen-City Umweltzeichen Platin) als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin;
o Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung bis in die 3. Ebene als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin;
o Erstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin;
o Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Freianlagenplanung gem. $ 39 HOAI:
o Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung bis in die 3. Ebene als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin;
o Erstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin;
o Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Abschnitt IV: Verfahren
- Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Es handelt sich um ein nachgeschaltetes VgV-Verhandlungsverfahren nach erfolgreich durchgeführtem Wettbewerb gemäß RPW Hamburg 2015 (Auftragsbekanntmachung wurde unter der Informationsnummer 2021/S 189-492525 im EU-Amtsblatt bekannt gegeben). Der erste Preisträger wird beauftragt. Das Wettbewerbsergebnis wurde unter der Informationsnummer 2022/S 130-372001 im EU-Amtsblatt bekannt gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau des Campus HafenCity in Hamburg - nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]