Rahmenvertrag - Erzeugen (Vermessung) von dreidimensionalen Punktwolken zur Planung und Bestandsdokumentation von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsstationen für Einzelabrufe bis 50 T€ netto Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61628
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - Erzeugen (Vermessung) von dreidimensionalen Punktwolken zur Planung und Bestandsdokumentation von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsstationen für Einzelabrufe bis 50 T€ netto
Rahmenvertrag - Erzeugen (Vermessung) von dreidimensionalen Punktwolken zur Planung und Bestandsdokumentation von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsstationen für Einzelabrufe bis 50 T€ netto.
Der Rahmenvertrag dient der Dokumentation des Bestandes mittels dreidimensionaler, farbiger Punktwolken (mit RGB-Werten) als Grundlage für den schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben. Dazu zählen z. B. das Nachrüsten von Wetterschutzhäusern, der Austausch von Aufzügen, das Ausstatten mit FIA-Anlagen, die Neuvermietung und die Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen oder die Systempflege für das Facility Management.
Die Verkehrsstationen werden vom Auftraggeber (AG) nach ihrer Größe und ihren Ausstattungsmerkmalen in drei verschiedene Bahnhofscluster eingeteilt. Die jeweilige Einstufung der V wird bei jedem Einzelabruf von Vermessungsleistungen separat vom AG festgelegt.
Los Nr. 1: Vermessungsleistungen nach Anforderungskategorie 1 - einfache Punktwolkendokumentation
bundesweit
Aufnahme von Verkehrsstationen mit dem Ergebnis einfacher, realistischer und dreidimensionaler Abbildungen des Bestandes um die geometrischen Gegebenheiten vor Ort, als Grundlage für einen schnellen Planungsstart und zum Treffen von Variantenentscheidungen bei der Umsetzung einfacher Planungsaufgaben, darzustellen.
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich, bis längstens 30.04.2027 (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 30.04.2027
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Los 2 Vermessungsleistungen der Anforderungskategorie 2 - Detaillierte Vermessung mit Bereichen unterschiedlicher Detaillierungsgrade
bundesweit
Aufnahme von Verkehrsstationen unterschiedlicher Größe mit dem Ergebnis eine detaillierte dreidimensionaler Abbildung des Bestandes um genaue geometrische Gegebenheiten vor Ort darzustellen, als Grundlage für eine Planung.
Verlängerung um maximal 2 Jahre optional möglich, bis längstens 30.04.2027 (siehe II.2.11)
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis längstens 30.04.2027
EU Mittel möglich, jedoch noch nicht bekannt
II.2.5) Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterium 100 % Preis
Es werden Rahmenverträge nur mit denjenigen Büros abgeschlossen, deren Angebotspreis das 1,2 fache des
Durchschnittswertes der Angebotspreise aller eingegangenen wertbaren Angebote nicht überschreitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zurVerfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portalherunterladen werden kann
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
- Es ist weiterhin nachfolgende Erklärung erforderlich:
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, euro-päischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sankti-onsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sankti-onsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnah-men unterliegt.
b) wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürli-che Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Ein-richtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Ein-richtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag betei-ligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
Los Nr. 1: Vermessungsleistungen der Anforderungskategorie 1:
Leistungsumfang:
einfache Punktwolkendokumentation mit einheitlich angewandtem niedrigen Detaillierungsgrad
Die Ergebnisse sind einfache, realistische und dreidimensionale Abbildungen des Bestandes, um die geometrischen Gegebenheiten vor Ort zu vermitteln. Sie dienen der Visualisierung des Messbereiches und bilden die Grundlage der Kollaboration von Projektbeteiligten bei der Abstimmung ihrer Aufgaben. Die Anforderungen an die Erfassung von Messdaten dieser Katego-rie müssen dem Anhang 1 entnommen werden.
Durch den Bewerber ist mit Unterschrift zu bestätigen, dass er für die Ausführung der o.g. Leistungen die erforderlichen Mindestkriterien erfüllt.
Los 2 - Vermessungsleistungen der Anforderungskategorie 2:
Leistungsumfang:
Detaillierte Vermessung mit Bereichen unterschiedlicher Detaillierungsgrade je nach Ausstattungselement, oder optional ebenfalls in einheitlich angewandtem höheren Detaillierungsgrad.
Benennung von mindestens 1 Vermessungsingenieur mit mindestens drei Jahre Berufserfahrung in 3D-Vermessung, Kenntnisse im Umgang mit den verwendeten Geräten und Werkzeugen sowie den sonstigen technischen Hilfsmitteln.
Durch den Bewerber ist zu bestätigen, das der vorgenannte Mitarbeiter Kenntnisse der einschlägigen Normen und Richtlinien erfüllt und sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorliegen.
Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt ausgeführt in den letzten 2 Jahren für Bestandsvermessungen bei dem das Projekt mindestens 50 Laserscanspositionen sowie tachymetrische Passpunktvermessung beinhaltet hat. Projektnachweise sind als Anlage mit kurzer Projektbeschreibung (visuell und verbal) beizufügen.
Durch den Bewerber ist mit Unterschrift zu bestätigen, dass er für die Ausführung der o.g. Leistungen die erforderlichen Mindestkriterien erfüllt.
Auflistung in Tabellenform: Projektbezeichnung / Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefon.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.
keine
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Bei den unter der jeweiligen II.2.6 (Geschätzter Wert) aufgeführten Werten handelt es sich um reine Schätzwerte und nicht um verbindliche Angaben. Diese wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Es besteht in Hinblick auf diese Werte kein Anspruch auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Der Höchstwert für Los 1 beträgt € 5.280.000,-- und der Höchstwert für Los 2 beträgt € 57.600.000,--.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.