Tischler - Innentüren, Stephanstraße 103 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 174-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Tischler - Innentüren, Stephanstraße 103
Die Finanzbehörde Schulbau Hamburg SBH plant eine grundlegende denkmalgerechte Sanierung der Grundschule "Schule an der Gartenstadt" in der Stephanstraße in Hamburg Wandsbek. Die angefragte Baumaßnahme ist ein Teil der Sanierungsmaßnahme, die sich in zwei Bauabschnitte teilt, um den laufenden Schulbetrieb gewährleisten zu können. Ein weiterer Bauabschnitt, eine Neubaumaßnahme, ist bereits abgeschlossen.
Punktuelle Umplanungen im Inneren einiger Gebäude ergänzen die Sanierungsmaßnahme.
Eine Gymnastik- und eine Sporthalle werden mit einem Sportboden ausgestattet, die Sport-halle erhält zusätzlich eine Fußbodenheizung. Die Hallen werden in unterschiedlichen Bauabschnitten saniert, der angrenzende Bauabschnitt bleibt während der Maßnahme im Betrieb.
Der Bestand aus den 1960er Jahren besteht aus elf meist eingeschossigen Gebäuden, die durch überdachte Laubengänge miteinander verbunden sind (Pavillonbauweise).
Stephanstraße103, 22047 Hamburg
Blockzargen, Einzubauen in Massiv- oder Leichtbauwände F30
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis Februar 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischler - Innentüren, Stephanstraße 103
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bleckede
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]