Druck von amtlichen Stimmzetteln, sonstigen Druckstücken und Umschlägen für die Briefwahl im Falle einer gerichtlich angeordneten Wiederholungswahl. Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 155-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck von amtlichen Stimmzetteln, sonstigen Druckstücken und Umschlägen für die Briefwahl im Falle einer gerichtlich angeordneten Wiederholungswahl.
Druck von amtlichen Stimmzetteln, sonstigen Druckstücken und Umschlägen für die Briefwahl im Falle einer gerichtlich angeordneten Wiederholungswahl
Stimmzettel AGH und BVV für WW 2021
DE300
Druck von Stimmzetteln AGH und BVV für WW 2021 (Erst- und Zweitstimme sowie Bezirks-verordnetenversammlung; mit und ohne Kennzeichnung)
Optionale Szenarien sind den Preisblättern zu entnehmen.
Stimmzettel Bundestagswahl für Wiederholungswahl 2021
Stimmzettel BTW für WW 2021 (mit und ohne Kennzeichnung
Die optionalen Szenarien sind den Preisblättern zu entnehmen.
Vordrucke und Plakate
Vordrucke und Plakate
Die optionalen Szenarien sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Umschläge für die Briefwahl (grau, rot, blau)
Umschläge für die Briefwahl (grau, rot, blau)
Die optionalen Szenarien sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Darstellung der Instrumente zur Qualitätssicherung
- Beschreibung Produktionsablauf
- Beschreibung der Absicherung bei Ausfall eines Systems
Abschnitt IV: Verfahren
Der Wahltermin bei der Wiederholung der Berliner Wahl liegt bei 90 Tagen nach dem Tag der Entscheidung des Gerichts. Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs wird vsl. am 16.11.2022 erwartet. Unter Anbetracht der Dringlichkeit und dem verplichtend zu haltenden Wahltermin wird die Angebotsfrist auf 15 Tage gem. § 15 Abs. 3 VgV festgesetzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland