"Service Videosicherheitssysteme", ECA-2022-104 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-104
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Service Videosicherheitssysteme", ECA-2022-104
Rahmenvertrag über die Erbringung von Service-Leistungen der Wartungs-und Störungsbeseitigungsarbeiten samt Ersatzteilvorhaltung an Videosicherheitssystemen mit einem Höchst-Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro über eine maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen an allen Standorten des Auftraggebers innerhalb des Stadtgebietes Berlin zu erbringen. Derzeit sind dies die folgenden Standorte:
- Standort A: Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin;
- Standort B: Saturnstraße 6, 13405 Berlin.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Wartung der technischen Anlagen sowie das Störungsmanagement mit 24/7 Rufbereitschaft.
Der Dienstleister muss während der Betriebszeit des AG permanent mit 2 Technikern vor Ort sein. Außerhalb der Betriebszeiten kommt die 24/7 Rufbereitschaft zum Tragen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 15.01.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Die Bundesdruckerei hat das Recht diesen Vertrag nach eigenem Ermessen bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag läuft dementsprechend für maximal 4 Jahre.
Der Höchst-Auftragswert des Vertrages beträgt [Betrag gelöscht] Euro.
Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag hingewiesen.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen beziehen.
Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen beziehen.
Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen unter Nutzung von analoger und digitaler Technik beziehen. Dabei sollte die Systemgröße der Referenzen mindestens 200 Kameras umfassen.
9. Eigenerklärung technische Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt, dass er sowohl über die notwendigen personellen als auch technischen Kapazitäten und Ressourcen für die Erbringung von Leistungen verfügt, die in Art und Umfang mit den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen vergleichbar sind.
Der Bieter sichert insbesondere zu, dass er
1. im Auftragsfall über eine gemäß den gültigen Vorschriften entsprechende Arbeitsschutzorganisation verfügt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie entsprechende Sicherheitsbeauftragte nach Zuschlagerteilung benennt und diese entsprechend qualifizieren und weiterbilden wird.
2. seine für die Leistungserbringung beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über folgende Qualifikationen / Nachweise verfügen werden:
- eine elektrotechnische Fachausbildung sowie eine gültige Elektrofachkräfte-Unterweisung;
- Befähigung zur Nutzung von Hubarbeits- und Scherenbühnen;
- gültige G28-Untersuchung für den Einsatz im Rechenzentrum;
- Vorhandensein eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 4 Monate.
Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen unter Nutzung von analoger und digitaler Technik beziehen. Dabei sollte die Systemgröße der Referenzen mindestens 200 Kameras umfassen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Der Bieter sichert insbesondere zu, dass er
1. im Auftragsfall über eine gemäß den gültigen Vorschriften entsprechende Arbeitsschutzorganisation verfügt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie entsprechende Sicherheitsbeauftragte nach Zuschlagerteilung benennt und diese entsprechend qualifizieren und weiterbilden wird.
2. seine für die Leistungserbringung beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über folgende Qualifikationen / Nachweise verfügen werden:
- eine elektrotechnische Fachausbildung sowie eine gültige Elektrofachkräfte-Unterweisung;
- Befähigung zur Nutzung von Hubarbeits- und Scherenbühnen;
- gültige G28-Untersuchung für den Einsatz im Rechenzentrum;
- Vorhandensein eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 4 Monate.
Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
10969 Berlin.
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6HMV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.