Weiterentwicklung der multifunktionalen Monitoring Boje für den operationalen Betrieb zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Meeresumweltüberwachung (MoBo-II) Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01372
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung der multifunktionalen Monitoring Boje für den operationalen Betrieb zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Meeresumweltüberwachung (MoBo-II)
Im Rahmen der marinen Umweltüberwachung betreibt das BSH das „marine Umweltmessnetz des BSH in Nord und Ostsee“ (MARNET). MARNET besteht aus mehreren ortsfesten automatischen Messstationen, die permanent meteorologische und ozeanographische Parameter in der Deutschen Bucht und der westlichen Ostsee erfassen. Kernstück einer jeden Messstat ion ist das Datenmanagementsystem (DMS). Im MARNET wird seit 15 Jahren ein von der Firma WERUM entwickeltes DMS eingesetzt. Hardware und Betriebssystem wurden damals aufeinander abgestimmt, sowie die umfangreiche Software zur Datenerfassung, Bojenbetriebs überwachung und Steuerung der einzelnen Messgeräte entwickelt. Mit diesem bewährten System soll die sog. Messboje „MoBo“ (Im Rahmen eines vom Bundes - ministerium fürWirtschaft und Energie geförderten Projektes), die u.a. als Ersatzsystem für die in naher Zukunft außer Dienst genommenen MARNET Stationen und vom Fraunhofer IWES in Zusammenarbeit mit dem BSH zunächst ohne kompatibles DMS entwickelt wurde, weiterentwickelt und mit einem überarbeiteten DMS ausgestattet werden. Aufgrund des Alters des MARNET-Systems muss auf eine neue Hardware mit aktuellem Betriebssystem umgestiegen werden. Dies erfordert umfangreiche Anpassungen an die o.g. von WERUM entwickelte Software. Ziel: Die Messboje „MoBo“ soll in einer Kooperation dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie in das Gesamtsystem MARNET des BSH technisch integriert werden kann und gleichzeitig neue Technologien zur Erprobung kommen. Hierzu zählt eine auf moderner IT Technologie basierende Datenerfassung und -übertragung.
Hamburg
Im Rahmen der marinen Umweltüberwachung betreibt das BSH das „marine Umweltmessnetz des BSH in Nord und Ostsee“ (MARNET). MARNET besteht aus mehreren ortsfesten automatischen Messstationen, die permanent meteorologische und ozeanographische Parameter in der Deutschen Bucht und der westlichen Ostsee erfassen. Kernstück einer jeden Messstat ion ist das Datenmanagementsystem (DMS). Im MARNET wird seit 15 Jahren ein von der Firma WERUM entwickeltes DMS eingesetzt. Hardware und Betriebssystem wurden damals aufeinander abgestimmt, sowie die umfangreiche Software zur Datenerfassung, Bojenbetriebs überwachung und Steuerung der einzelnen Messgeräte entwickelt. Mit diesem bewährten System soll die sog. Messboje „MoBo“ (Im Rahmen eines vom Bundes - ministerium fürWirtschaft und Energie geförderten Projektes), die u.a. als Ersatzsystem für die in naher Zukunft außer Dienst genommenen MARNET Stationen und vom Fraunhofer IWES in Zusammenarbeit mit dem BSH zunächst ohne kompatibles DMS entwickelt wurde, weiterentwickelt und mit einem überarbeiteten DMS ausgestattet werden. Aufgrund des Alters des MARNET-Systems muss auf eine neue Hardware mit aktuellem Betriebssystem umgestiegen werden. Dies erfordert umfangreiche Anpassungen an die o.g. von WERUM entwickelte Software. Ziel: Die Messboje „MoBo“ soll in einer Kooperation dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie in das Gesamtsystem MARNET des BSH technisch integriert werden kann und gleichzeitig neue Technologien zur Erprobung kommen. Hierzu zählt eine auf moderner IT Technologie basierende Datenerfassung und -übertragung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
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MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Angebotsschreiben
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen)
- ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer)
- bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Leistungsverzeichnis
- Erklärung zur IT-Sicherheit
- Konzept Technische Neuausrichtung
- Konzept Nachhaltigkeit Ressourcenschonung
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Urkalkulation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de