Regionale Medialeistungen, inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: VL-220209
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-hh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionale Medialeistungen, inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien in Hamburg
Medialeistungen, inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E14375743 herunter geladen werden können.
Regionale Medialeistungen, inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2023 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2026, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf.
Die über die Rahmenvereinbarung abrufbare Höchstmenge pro Vertragsjahr ist auf 4,5 Mio. € brutto festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand des vom Bieter eingereichten „Eignungsangaben“ und „Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU“ geprüft.
Zur Eignungsprüfung sind vom Bieter Angaben und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Angebot abzugeben (vgl. Dokument „Eignungsangaben“).
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben im Dokument „Eignungsangaben“. Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen. Zudem ist vom Bieter eine Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben“. Dort sind vom Bieter Erklärungen zum Umsatz der angegebenen drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) abzugeben.
Ein Mindestumsatz von 3 Mio. € pro Jahr darf nicht unterschritten werden.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Dokument „Eignungsangaben“.
Die LOTTO Hamburg GmbH fordert und erwartet Referenzen zu integrierten Kampagnen (inkl. diverser – auch kleinteiliger – Werbeträger, insbesondere auch Onlinewerbung), die nicht älter als 2019 und mit dem beschriebenen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Dazu nutzt der Bieter das Dokument "Eignungsangaben".
Die Referenzen sind insbesondere vergleichbar, wenn sie 1. eine integrierte Kampagne,
2. eine erfolgreiche Kampagne,
3. eine Kampagne für einen regulierten Markt,
4. eine Kampagne mit einem regionalen Bezug zum Gegenstand hatten.
Zu 1.
Eine Kampagne wird als integriert angesehen, sofern sie mindestens fünf unterschiedliche Medienfelder wie Print, TV, Hörfunk, Plakat, online/Display etc. beinhaltet, wobei das Medienfeld online/Display enthalten sein muss. Eine Einbindung der Kampagne in Social Media wird allerdings nicht als „Display“ angesehen. Kleinteilig wird dahingehend verstanden, dass nicht nur ein oder mehrere Motive gleichzeitig in verschiedene Medien eingesetzt wurden, sondern beispielsweise eine zeitliche oder zwischen den einzelnen Medien anderweitig differenzierte Aussteuerung der Kampagne erfolgte.
Zu 2.
Eine Kampagne wird als erfolgreich angesehen, wenn nachvollziehbar belegt bzw. dargestellt wird, dass das zuvor definierte Kommunikations- oder Marketingziel erreicht wurde.
Zu 3.
Eine Kampagne für einen regulierten Markt liegt vor, wenn nachvollziehbar dargestellt wird, dass es sich um einen regulierten Markt handelt, indem beispielsweise die gesetzliche Grundlage benannt wird.
Zu 4.
Eine Kampagne mit regionalem Bezug ist gegeben, wenn die regionale Aussteuerung und deren Hintergrund verdeutlicht wird, weil beispielsweise eine auf bestimmte Gebiete eingeschränkte Werbegenehmigung vorliegt.
Der Bieter hat zu den jeweiligen Referenzen den Auftraggeber mit vollständigem Namen und Anschrift zu benennen. Er hat zudem die ausgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben zur Vergleichbarkeit zu beschreiben und den Leistungszeitraum sowie das Auftragsvolumen anzugeben. Sofern das Auftragsvolumen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber unterliegen sollte, kann der Bieter das Auftragsvolumen umschreiben und beispielsweise mit einem „fünfstelliger Gesamtbetrag“ oder ca. Angaben ausführen. Zudem ist anzugeben, wer von dem für die LOTTO Hamburg GmbH vorgesehenen Kernteam (s. Ziff. 3. c) dd) des Dokuments „Eignungsangaben“) zur Leistungserbringung an der Entwicklung/Umsetzung der eingereichten Referenzen in welcher Form beteiligt war.
Die Darstellung der Referenzen hat ausschließlich in den Tabellen in dem Dokument "Eignungsangaben" zu erfolgen. Sollten die Tabellen nicht ausreichend sein, weil der Bieter weitere Referenzen benennen möchte oder weil der vorgegebene Platz in den einzelnen Zeilen nicht ausreichend sein sollte, hat er diese auf einem von ihm erstellten Dokument anzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Dabei hat er die Darstellung der Referenzen aus diesem Dokument zu übernehmen, so dass das von ihm erstellte Dokument dieselben Angaben erhält, die für eine Referenz aufzuführen sind.
Die LOTTO Hamburg GmbH behält sich in diesem Zusammenhang vor, sich vom Bieter Ansprechpartner zu den angegebenen Referenzen benennen zu lassen, um die getätigten Angaben zu den Referenzen zu überprüfen.
Der Bieter hat zudem Angaben zur durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten festen Personals und der Führungskräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zu tätigen. Dabei ist die durchschnittliche Anzahl des beschäftigten, festen Personals (inkl. Teilzeitkräfte und Auszubildende) und der Führungskräfte des/der Standorte/s des Bieters, der/die für die LOTTO Hamburg GmbH die ausgeschriebenen Leistungen erbringen soll/en, in den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
Ist vorgesehen, dass Beschäftigte an mehreren Standorten des Bieters die hier ausgeschriebenen Leistungen ausführen sollen, hat der Bieter zusätzlich auf einer eigenen Unterlage die jeweiligen Standorte nebst durchschnittlicher Mitarbeiterzahl anzugeben und zu erklären, wie eine effektive Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beschäftigten der unterschiedlichen Standorte im Falle der Auftragsvergabe gewährleistet werden wird.
Außerdem hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, in der zu erklären ist, dass seine Lieferanten und Ansprechpartner die deutsche Sprache sprechen und verstehen.
Darüber hinaus hat der Bieter die Mitglieder des für die LOTTO Hamburg GmbH vorgesehenen Kernteams inkl. Namen, Funktion und Lebenslauf einschließlich Qualifikation für die vorgesehene Funktion auf einer eigenen Unterlage darzustellen. Für jede Schlüsselfunktion können auch mehrere Personen benannt werden.
Das Kernteam muss dabei folgende Schlüsselfunktionen aufweisen, wobei bei Nr. 1 und Nr. 2 dieselbe Person genannt werden kann:
1. Geschäftsführer/Management-Supervisor/Etat-Direktor (m/w/d): Verantwortlicher Ansprechpartner für die LOTTO Hamburg GmbH 2. Strategiebetreuer (m/w/d): Betreut die LOTTO Hamburg GmbH in strategischen Fragen, betreut den Etat hinsichtlich der strategischen Planung 3. Berater/Ansprechpartner (m/w/d): Ansprechpartner für die LOTTO Hamburg GmbH und Koordinator der Aufgaben und Kampagnen 4. Mediaeinkäufer/-steuerer (m/w/d) inkl. Online-/Display/SEM/Social Media: Verhandlung mit Medien, Buchung, Steuerung und Auswertung von Kampagnen.
Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die in der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen enthaltene Konkurrenz- und Exklusivitätsklausel hin. Danach ist es dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit nicht gestattet, für einen anderen Auftraggeber tätig zu sein, der mit der LOTTO Hamburg GmbH im Wettbewerb im Bereich Glücksspiel steht. Davon sind auch andere Landeslotteriegesellschaften umfasst. Ebenso umfasst die Regelung die Errichtung eines solchen Unternehmens sowie die Beteiligung an einem solchen Unternehmen. Dieser Konkurrenzschutz bezieht sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Während des Vergabeverfahrens ist ein vertragliches Verhältnis zu einem Wettbewerber der LOTTO Hamburg GmbH unschädlich. Der Auftragnehmer ist allerdings entsprechend der vertraglichen Verpflichtung gehalten, zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns ein etwaig bestehendes Vertragsverhältnis mit einem Wettbewerber zu beenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]