Regionale Medialeistungen, inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: VL-220209

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-hh.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.subreport.de/E14375743
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E14375743
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Lotteriegesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Veranstaltung staatlicher Lotterien und Wetten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regionale Medialeistungen, inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien in Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: VL-220209
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Medialeistungen, inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg.

Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E14375743 herunter geladen werden können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Regionale Medialeistungen, inkl. Planung, Beratung, Einkauf Online- und Offlinemedien regional in Hamburg

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Jackpot / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2023 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2026, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die über die Rahmenvereinbarung abrufbare Höchstmenge pro Vertragsjahr ist auf 4,5 Mio. € brutto festgelegt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand des vom Bieter eingereichten „Eignungsangaben“ und „Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU“ geprüft.

Zur Eignungsprüfung sind vom Bieter Angaben und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Angebot abzugeben (vgl. Dokument „Eignungsangaben“).

Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben im Dokument „Eignungsangaben“. Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen. Zudem ist vom Bieter eine Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben“. Dort sind vom Bieter Erklärungen zum Umsatz der angegebenen drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) abzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ein Mindestumsatz von 3 Mio. € pro Jahr darf nicht unterschritten werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Dokument „Eignungsangaben“.

Die LOTTO Hamburg GmbH fordert und erwartet Referenzen zu integrierten Kampagnen (inkl. diverser – auch kleinteiliger – Werbeträger, insbesondere auch Onlinewerbung), die nicht älter als 2019 und mit dem beschriebenen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Dazu nutzt der Bieter das Dokument "Eignungsangaben".

Die Referenzen sind insbesondere vergleichbar, wenn sie 1. eine integrierte Kampagne,

2. eine erfolgreiche Kampagne,

3. eine Kampagne für einen regulierten Markt,

4. eine Kampagne mit einem regionalen Bezug zum Gegenstand hatten.

Zu 1.

Eine Kampagne wird als integriert angesehen, sofern sie mindestens fünf unterschiedliche Medienfelder wie Print, TV, Hörfunk, Plakat, online/Display etc. beinhaltet, wobei das Medienfeld online/Display enthalten sein muss. Eine Einbindung der Kampagne in Social Media wird allerdings nicht als „Display“ angesehen. Kleinteilig wird dahingehend verstanden, dass nicht nur ein oder mehrere Motive gleichzeitig in verschiedene Medien eingesetzt wurden, sondern beispielsweise eine zeitliche oder zwischen den einzelnen Medien anderweitig differenzierte Aussteuerung der Kampagne erfolgte.

Zu 2.

Eine Kampagne wird als erfolgreich angesehen, wenn nachvollziehbar belegt bzw. dargestellt wird, dass das zuvor definierte Kommunikations- oder Marketingziel erreicht wurde.

Zu 3.

Eine Kampagne für einen regulierten Markt liegt vor, wenn nachvollziehbar dargestellt wird, dass es sich um einen regulierten Markt handelt, indem beispielsweise die gesetzliche Grundlage benannt wird.

Zu 4.

Eine Kampagne mit regionalem Bezug ist gegeben, wenn die regionale Aussteuerung und deren Hintergrund verdeutlicht wird, weil beispielsweise eine auf bestimmte Gebiete eingeschränkte Werbegenehmigung vorliegt.

Der Bieter hat zu den jeweiligen Referenzen den Auftraggeber mit vollständigem Namen und Anschrift zu benennen. Er hat zudem die ausgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben zur Vergleichbarkeit zu beschreiben und den Leistungszeitraum sowie das Auftragsvolumen anzugeben. Sofern das Auftragsvolumen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber unterliegen sollte, kann der Bieter das Auftragsvolumen umschreiben und beispielsweise mit einem „fünfstelliger Gesamtbetrag“ oder ca. Angaben ausführen. Zudem ist anzugeben, wer von dem für die LOTTO Hamburg GmbH vorgesehenen Kernteam (s. Ziff. 3. c) dd) des Dokuments „Eignungsangaben“) zur Leistungserbringung an der Entwicklung/Umsetzung der eingereichten Referenzen in welcher Form beteiligt war.

Die Darstellung der Referenzen hat ausschließlich in den Tabellen in dem Dokument "Eignungsangaben" zu erfolgen. Sollten die Tabellen nicht ausreichend sein, weil der Bieter weitere Referenzen benennen möchte oder weil der vorgegebene Platz in den einzelnen Zeilen nicht ausreichend sein sollte, hat er diese auf einem von ihm erstellten Dokument anzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Dabei hat er die Darstellung der Referenzen aus diesem Dokument zu übernehmen, so dass das von ihm erstellte Dokument dieselben Angaben erhält, die für eine Referenz aufzuführen sind.

Die LOTTO Hamburg GmbH behält sich in diesem Zusammenhang vor, sich vom Bieter Ansprechpartner zu den angegebenen Referenzen benennen zu lassen, um die getätigten Angaben zu den Referenzen zu überprüfen.

Der Bieter hat zudem Angaben zur durchschnittlichen Anzahl des beschäftigten festen Personals und der Führungskräfte in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zu tätigen. Dabei ist die durchschnittliche Anzahl des beschäftigten, festen Personals (inkl. Teilzeitkräfte und Auszubildende) und der Führungskräfte des/der Standorte/s des Bieters, der/die für die LOTTO Hamburg GmbH die ausgeschriebenen Leistungen erbringen soll/en, in den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.

Ist vorgesehen, dass Beschäftigte an mehreren Standorten des Bieters die hier ausgeschriebenen Leistungen ausführen sollen, hat der Bieter zusätzlich auf einer eigenen Unterlage die jeweiligen Standorte nebst durchschnittlicher Mitarbeiterzahl anzugeben und zu erklären, wie eine effektive Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beschäftigten der unterschiedlichen Standorte im Falle der Auftragsvergabe gewährleistet werden wird.

Außerdem hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, in der zu erklären ist, dass seine Lieferanten und Ansprechpartner die deutsche Sprache sprechen und verstehen.

Darüber hinaus hat der Bieter die Mitglieder des für die LOTTO Hamburg GmbH vorgesehenen Kernteams inkl. Namen, Funktion und Lebenslauf einschließlich Qualifikation für die vorgesehene Funktion auf einer eigenen Unterlage darzustellen. Für jede Schlüsselfunktion können auch mehrere Personen benannt werden.

Das Kernteam muss dabei folgende Schlüsselfunktionen aufweisen, wobei bei Nr. 1 und Nr. 2 dieselbe Person genannt werden kann:

1. Geschäftsführer/Management-Supervisor/Etat-Direktor (m/w/d): Verantwortlicher Ansprechpartner für die LOTTO Hamburg GmbH 2. Strategiebetreuer (m/w/d): Betreut die LOTTO Hamburg GmbH in strategischen Fragen, betreut den Etat hinsichtlich der strategischen Planung 3. Berater/Ansprechpartner (m/w/d): Ansprechpartner für die LOTTO Hamburg GmbH und Koordinator der Aufgaben und Kampagnen 4. Mediaeinkäufer/-steuerer (m/w/d) inkl. Online-/Display/SEM/Social Media: Verhandlung mit Medien, Buchung, Steuerung und Auswertung von Kampagnen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die in der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen enthaltene Konkurrenz- und Exklusivitätsklausel hin. Danach ist es dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit nicht gestattet, für einen anderen Auftraggeber tätig zu sein, der mit der LOTTO Hamburg GmbH im Wettbewerb im Bereich Glücksspiel steht. Davon sind auch andere Landeslotteriegesellschaften umfasst. Ebenso umfasst die Regelung die Errichtung eines solchen Unternehmens sowie die Beteiligung an einem solchen Unternehmen. Dieser Konkurrenzschutz bezieht sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Während des Vergabeverfahrens ist ein vertragliches Verhältnis zu einem Wettbewerber der LOTTO Hamburg GmbH unschädlich. Der Auftragnehmer ist allerdings entsprechend der vertraglichen Verpflichtung gehalten, zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns ein etwaig bestehendes Vertragsverhältnis mit einem Wettbewerber zu beenden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/11/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2022