Wartung Brandschutztechnischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2143
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Brandschutztechnischer Anlagen
Wartung von brandschutztechnischer Anlagen in den Beständen der GESOBAU AG Berlin
Diverse Bestände (WHG) der GESOBAU AG.
Wartung von 692 Feuerlöschern, 29 Unterflurhydranten, 23 Überflurhydranten, 15 Steigleitungen nass, 177 Wandhydranten, 298 Steigleitungen trocken inkl. Entnahmestellen sowie 68 Löscheinrichtung Müllabwurfanlagen in den Beständen der GESOBAU AG Berlin.
Es ist eine auftraggeberseitige zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich.
Es ist eine auftraggeberseitige zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für StadtentwicklungBerlin oder durch den Eintrag bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das beiliegende Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung I“ ausgefüllt vorzulegen.
2) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden. Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von 5,0 Mio. € zur Verfügung stehen.
Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherungbei Auftragsübernahme akzeptiert.
3) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, inkl. Angabe der Angestellten insgesamt und des Leitungspersonals.
4) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021.
5) Erklärung über den Umsatz des Bieters, die mit der zu vergebenen Leistung (Wartungsarbeitenan brandschutztechnischen Anlagen) vergleichbar ist, in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021. (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur EignungII“) Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer 3), 4) und 5) geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
zu 3) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 5 gewerblichen Angestellten in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021.
zu 4) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 in Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR Brutto.
6) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Wartungsarbeiten an brandschutztechnischen Anlagen), welche im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden mit folgenden Angaben
: - Name und Adresse des Auftraggebers
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges - Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von MM.JJJJ / bis MM.JJJJ)
Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III „ (Referenzliste) ist für die unter Nummer 6) geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
zu 6) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz für Wartungsarbeiten an brandschutztechnischen Anlagen, welche im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zur Angebotseröffnung begonnen wurde und seit mindesten einem Jahr besteht, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
ausschließlich digital über die Vergabeplattform Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eineentsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
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2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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4)Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
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5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.