Auslandsrekrutierung Pflegefachkräfte Langzeitpflege Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2022/040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hauptstadtpflege.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslandsrekrutierung Pflegefachkräfte Langzeitpflege
Die Vivantes Hauptstadtpflege beabsichtigt, im Wege eines offenen Verfahrens den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Rekrutierung von ausländischen (ausgebildeten und examinierten) Pflegefachkräften für den Einsatz in der stationären Langzeitpflege ("Auslandsrekrutierung").
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant für Januar 2023) und ist befristet bis zum 31.12.2024 - längstens jedoch bis 31.12.2026.
Vivantes Hauptstadtpflege - Forum für Senioren GmbH Alt-Wittenau 90-91 13437 Berlin Die Einrichtungen der Vivantes Hauptstadtpflege sind über das gesamte Stadtgebiet von Berlin verteilt.
Geplant ist die Rekrutierung von jährlich mindestens 100 bis maximal 120 Teilnehmer*innen, die nach dem begleiteten Rekrutierungsprozess und der Sprachausbildung im Heimatland, den Anerkennungsprozess in Deutschland tatsächlich antreten. Dabei müssen die Teilnehmerinnen aus mindestens zwei Ländern und zwei Kontinenten stammen (Mindestanforderung).
Die zu vergebende Leistung besteht aus den folgenden zwei Leistungsteilen / -paketen:
Leistungsteil A: Organisation Recruiting und Sprachausbildung im Herkunftsland
Leistungsteil B: Dokumentenmanagement im Herkunfts- und Zielland
Jeder Bieter darf nur 1 Hauptangebot abgeben.
Zweimalige Verlängerung um weitere 12 Monate, d. h. bis spätestens 31.12.2026.
HINWEIS:
Der Rahmenvertrag (Anlage 1) wird bis spätestens 14.10.2022 bereitgestellt (hochgeladen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Aktueller Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist).
(2) Eigenerklärung zur Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV gemäß Formblatt.
(3) Unternehmensreferenzen
Vorlage von bis zu 6 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt (für die Leistungsbereiche Organisation Recruiting und Sprachausbildung (Leistungsteil A) sowie Dokumentenmanagement (Leistungsteil B)).
Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen in der Summe den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat.
Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den maximal 6 eingereichten Referenzen den Mindestanforderungen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.
Mindestanforderung zu 3):
- Die Referenzleistung muss noch nicht abgeschlossen sein, jedoch eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten aufweisen
- Mind. eine Referenz mit der erfolgreichen Rekrutierung von mind. 20 PFK für den Langzeitpflegebereich aus dem Ausland.
- In der Summe der Referenzen müssen Rekrutierungen aus zwei Kontinenten enthalten sein.
- Jede Referenz muss die Organisation und Durchführung der Sprachausbildung im Herkunftsland beinhalten.
- Mind. zwei Referenzen müssen den Leistungsbereich Dokumentenmanagement im Umfang von mindestens 10 Verfahren aus dem Bundesland Berlin enthalten.
- Mindestens eine Referenz muss beide Leistungsbereiche enthalten.
Ein etwaiger Abschluss dieser Leistung darf (coronabedingt) nicht länger als max. fünf Kalenderjahre vor Angebotsabgabe liegen. Das Formblatt 2 muss vollständig ausgefüllt sein.
Da der Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in seiner jeweils aktuellen Fassung verpflichtet ist, werden Bieter auf die entsprechenden Pflichten zur Einhaltung der Vertragsbedingungen (u.a. die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie die Frauenförderung) hingewiesen. Die Bieter haben sämtliche Pflichten/ Vertragsbedingungen des BerlAVG bei der Auftragsausführung einzuhalten/ zu akzeptieren.
Darüber hinaus ist das Merkblatt "EU-Sanktionen gegen Russland" zu beachten (vgl. Anlage 4e)!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieter werden auf die Pflichten nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und die Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (EU-Sanktionen), hingewiesen. Bestandteil der Vergabeunterlagen sind u.a. die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen und sonstigen Erklärungen und Hinweise.
2. Die gesamte Korrespondenz hat über die Vergabeplattform zu erfolgen. Bieterfragen sind ausschließlich mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts zu stellen. Telefonische Bieterfragen werden nicht beantwortet.
3. Alle Einzelheiten des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Allgemeinen Vergabeunterlage.
4. Die beigefügten Formblätter sind für die Abgabe von Erklärungen, insbesondere auch die Erbringung der Eignungsnachweise, zwingend einzusetzen! Bitte sehen Sie hierzu auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Checkliste einzureichender Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676620
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.