Schädlingsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: VV+ 028-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schädlingsmanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: VV+ 028-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90922000 Schädlingsbekämpfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorbeugung sowie Bekämpfung/Vergrämung von Schädlingen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

UKE Martinistr. 52 20251 Hamburg Die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung soll in allen bestehenden Einrichtungen des UKE auf dem Hauptgelände (Martinistraße 52,20251 Hamburg) sowie auch in allen anderen externen Einrichtungen des UKE, wie beispielweise das Lager (Oststraße 1 b, 22844 Norderstedt) in Anspruch genommen werden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) sucht einen Dienstleister zur Bekämpfung/Vergrämung von Schädlingen.

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Schädlingsmanagement installiert werden, welches ein vorbeugendes Früherkennungssystem (Schädlingsvorbeugung) sowie bei Bedarf eine zeitnahe und situative Bekämpfung/ Vergrämung von Schädlingen (Schädlingsbekämpfung) beinhaltet. Zielorganismen sind vorrangig Ratten, Mäuse und Schaben, wobei jedoch alle Schädlinge/ Lästlinge zu erkennen und in das geforderte konzeptionelle Schädlingsmanagement einzubinden sind.

Ziel ist es, ein professionelles Schädlingsmonitoring und eine effiziente Schädlingsbekämpfung nach dem neuesten Stand der Technik unter Minimierung des Insektizid- und Rodentizidseinsatzes zu erhalten, die den gestiegenen Qualitäts- und Hygieneanforderungen des Klinikums entsprechen.

Wir erwarten eine große Flexibilität des Auftragnehmers und kurzfristige Reaktionszeiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 40
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-242566
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: OV 028-22
Bezeichnung des Auftrags:

Schädlingsmanagement

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.apc-ag.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP6HEN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2022