SOWG 23 / Tribünenbau Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2022-0016
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
SOWG 23 / Tribünenbau
Tribünenbau für die Special Olympics World Games (SOWG) 2023
Die Messe Berlin GmbH, nachfolgend MB, schreibt planmäßig die Leistung Tribünenbau für die Special Olympics World Games (SOWG) 2023 aus.
Die Leistungen sind in allen Kongress- und Messehallen und dazugehörigen Gebäudeteilen mit ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen der MB, auf deren Messegelände in Berlin (BECC - ExpoCenter City) vorgesehen.
Die Special Olympics World Games (SOWG) sind die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung. Sie unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung nicht nur durch den Sport, sondern auch durch weltweite Gesundheits-, Bildungs- und Qualifizierungsprogramme, auf dem Weg zu mehr Anerkennung und Selbstvertretung.
Alle vier Jahre kommen Menschen verschiedener Nationen, Kulturen, politischer Anschauungen und Religionen zu den Special Olympics World Games, der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung, zusammen, die im Wechsel als Sommer- und Winterspiele ausgerichtet wird. Sieben von 26 Sportarten des größten inklusiven Sportevent werden in 2023 direkt auf dem Messegelände ausgetragen. Insgesamt treten mehr als 7.000 Athletinnen und Athleten bei den SOWG für Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung an.
Die MB unterstützt die Veranstalter und Organisatoren des SOWG durch Erbringung technischer Leistungen wie z.B. die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Tribünenbauten.
Die Leistung umfasst jeweils die vollständige Leistung Tribünenbauten einschließlich
Materiallieferungen zum Einbauort, Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung, Herstellen der gebrauchsfertigen Tribünen, Vorhaltung für die Dauer der Veranstaltung sowie Rückbau und Abfuhr aller Materialien und Hilfsmittel zur eigenen Verwendung.
Alle Leistungen sind unter Einhaltung der behördlichen Vorschriften und der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Das Einholen von eventuell erforderlichen Planunterlagen bzw. Genehmigungen hat rechtzeitig zu erfolgen, damit keinerlei Verzögerungen im Bauablauf erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
- dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
- rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
- dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
- dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
- dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate
6. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)
7. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
8. Vertraulichkeitsvereinbarung
9. Tariftreueerklärung
10. Nachweis eines Datenschutzbeauftragten
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
2) Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den drei vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage Angebotsformular der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Der Bieter hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann.
— Angabe von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung) siehe Angebotsformular. Spezielle Anforderungen / Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis.
Alle Mitarbeiter des AN sowie dessen Subunternehmer müssen über eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis verfügen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist entsprechend § 2a SchwarzArbG stets mit zuführen. Von Zollkontrollen auf dem Gelände der Messe Berlin ist auszugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin