Lieferung von Pulsröhrenkühlern Referenznummer der Bekanntmachung: UHH2022047
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Pulsröhrenkühlern
Es wird zu Erweiterung eines vorhandenen Kryostaten vom Hersteller entsprechende vorgegebene Kryokühler benötigt, die ausschließlich beim genannten Lieferanten beschafft werden können.
Hamburg
Lieferung von fünf PT-Kryokühlern zur genannten Erweiterung. Es handelt sich um das Modell SRP-182B2S-F100H (zweistufiger Pulsröhrenkühler mit geschlossenem Helium Kreislauf) als Vorgabe des Herstellers des Kryostaten Bilfinger Noell GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Da es sich um eine Erweiterung des bestehenden Kryostaten handelt, ist ausschließlich die vom Hersteller vorgegebene Spezifikation inkl. des passenden Modells einzuhalten, da sonst der gesamte in das Gebäude verbaute Kryostatsystem nicht mehr funktioniert und somit sämtliche Forschungsergebnisse und Projekte gefährdet wären. Eine alternative Beschaffungsmöglichkeit ist nach intensiver Prüfung und Recherche der Vergabestelle in Zusammenarbeit mit dem beauftragenden Fachbereich nicht gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]