Data and Analytics Governance Audit und Beratungsleistungen zu strategischen Fragestellungen im BI Competence Center (BICC) der DAK-Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: 1003742
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Data and Analytics Governance Audit und Beratungsleistungen zu strategischen Fragestellungen im BI Competence Center (BICC) der DAK-Gesundheit
Das Analytische Informationssystem (AIS) der DAK-Gesundheit wurde seither durch verschiedene Projekte inhaltlich erweitert, um eine einheitliche Analysebasis und BI-Applikationen für die Fachanwender zu schaffen, auf der eine bessere Kalkulation, Kontrolle, Steuerung und Bewertung von Versorgungsansätzen und Produkten möglich ist.
Für die Durchführung von Audits Data and Analytics Governance gemäß GARP-Reifegrad-Modell sowie für die Beratung der DAK-Mitarbeitenden im AIS zur Softwareauswahl und Technologiebewertung als auch zur strategischen Beratung zur Datenarchitektur bedarf es fachlicher Expertise. Hierauf wird in den anhängigen Vergabeunterlagen eingegangen.
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg
Es soll ein Rahmenvertrag (Laufzeit 4 Jahre) mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden. Die Leistung besteht aus drei Teilen: (1) Data Audits, (2) Software-/Technologieberatung und (3) strategische Beratung zur Datenarchitektur.
Der zukünftige Vertragspartner erhält von der DAK-G Einzelaufträge, die die Einzelheiten, Ziel und Umfänge und Erwartungen näher beschreiben werden.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Persönliche Lage des Bewerbers/der Bewerberin
1. Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 5 Abs. 3 VgV:
Wir erklären, dass die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Teilnahmeantrages bzw. Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auftrages verwendet werden.
? Ja ? Nein
Hinweis: Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Auf § 5 VgV wird verwiesen.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
2. Erklärung zur Verfahrenssprache
Ich/ Wir erkläre(n), dass
- sämtliche für die Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter wie auch etwaige Mitarbeiter von anderen Unternehmen, die für die Erfüllung von Teilleistungen vorgesehen sind (Nachunternehmer), der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind
und
- die Verfahrenssprache während der gesamten Vertragslaufzeit Deutsch sein wird.
? Ja ? Nein
3. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister:
Ich/ Wir erkläre(n), dass
? eine Eintragung meines/unseres Unternehmens in das Beruf- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem ich/wir an-sässig bin/sind, vorliegt und ein entsprechender Auszug aus dem Register in Kopie beigefügt ist.
? mein/unser Unternehmen aufgrund nicht eintragungspflichtig ist. Aus diesem Grund liegt meinem/unserem Angebot kein Berufs- oder Handelsregisterauszug bei. Alternativ ist eine Erklärung meines Steuerberaters mit der Angabe meines zuständigen Finanzamtes beigefügt.
Der Nachweis (Registerauszug) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter sein als 6 Monate.
4. Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.
a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass im Bewerberunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver-kehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften an-derer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:
a) das Bewerberunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Ab-gaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.
Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bewerberunter-nehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
a) das Bewerberunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) das Bewerberunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen
1. hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
2. hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
3. hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich / Wir erkläre(n), dass
ich/wir
? über eine aktuelle, branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden verfüge(n), welche auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr abgedeckt)
und
? einen aktuellen Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in dem vorbeschriebenen Sinne beigefügt haben (Kopie genügt).
Alternativ:
? im Fall der Auftragserteilung eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung bei einem europäischen Versicherungsinstitut mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden infolge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Haftpflichtansprüche wegen Datenverlust umfassen, unverzüglich abzuschließen. Der Fall des Datenverlustes wird mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro ab-gedeckt sein.
Bewertung: Mindestkriterium, das bedeutet das Angebot wird im Falle "trifft nicht zu" ausgeschlossen.
2. Leistungserbringung aus dem In- oder Ausland
Der Bewerber erklärt / Die Bewerber erklären rechtsverbindlich, dass
- er seinen / sie ihren Sitz in
? Deutschland hat / haben und damit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;
? im Ausland hat / haben (außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutsch-land) und damit nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;
- er / sie die Lieferungen bzw. Leistungen
? aus Deutschland heraus erbringt / erbringen;
? aus dem Ausland und damit grenzüberschreitend erbringt / erbringen.
3. Eigenerklärung zur hersteller-/projektunabhängigen Beratung / Auditierung
Der Bewerber erklärt / Die Bewerber erklären rechtsverbindlich, dass
- das Beratungsunternehmen und die Berater insbesondere keine Software und Implementierungsprojekte in den Feldern Data Warehousing, Business Intelligence, Datenmanagement und KI vermitteln oder verkaufen.
? trifft zu oder
? trifft nicht zu.
- Sie haben nachfolgend die Möglichkeit eine kurze eigene Erklärung zu diesem Kriterium abzugeben.
....
Bewertung: Mindestkriterium, das bedeutet das Angebot wird im Falle "trifft nicht zu" ausgeschlossen. Die DAK-Gesundheit behält sich vor weitergehende Erklärungen/Erläuterungen dazu vom Unternehmen nachzufordern.
4. Umsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021 - soweit bereits ermittelt)
Der Bewerber weist / Die Bewerber weisen in einer zusätzlichen Unterlage seine/ihre Geschäftsentwicklung anhand von Umsatzzahlen nach.
- Formatanforderungen: summary-Darstellung in nicht mehr als 1 DIN-A4 Seite im word oder powerpoint Format, Mindestschriftgröße 11 Pkt.
- Bewertung: Mindestkriterium, das bedeutet das Angebot wird im Falle des Fehlens ei-ner Darstellung zur Umsatzentwicklung ausgeschlossen.
III. Fachliche/technische Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers bitten wir Sie, zu zwei Bereichen Unterlagen einzureichen bzw. die nachfolgenden Tabellen zu befüllen:
1. Unternehmensprofil (Mindestkriterium)
Das Unternehmen (der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft) hat sich kurz vorzustellen. Dies soll entlang der nachfolgenden Punkte geschehen:
- Formatanforderungen: die Darstellung soll insgesamt nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten im word Format umfassen, Mindestschriftgröße 11 Pkt.;
- Bewertung wird kein Unternehmensprofil mit allen nachfolgend genannten An-gaben eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
- Inhaltliche Anforderungen:
1 Allgemeines: Aufbau, Struktur, Tätigkeitsfelder, USPs, Kunden, Mitarbeiter, grundsätzliches zur Qualifikation im Unternehmen, Darstellung des Geschäftsmodells der hersteller-/projektunabhängigen Beratung
2 Data Audits und DataArchitektur- und Strategieberatung Grundsätzliche Aussagen dazu; in anderen Industrien und im Umfeld des öffentlichen Rechts.
2. Unternehmensreferenzen (Mindestkriterium):
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat anhand nachfolgender Bedingungen Referenzen einzureichen. Dies dient dazu, die tiefgehende Erfahrung und Expertise für die Zwecke der DAK-G nachzuweisen:
Anforderungen:
- Beide Referenzen sollen nicht älter als drei Jahre sein.
- Bitte nutzen Sie die nachfolgenden Übersichten zur Darstellung Ihrer beiden The-men
- werden mehr als zwei Referenzen eingereicht, werden nur die zwei erstgenannten bewertet. Die weiteren Referenzen finden keine Berücksichtigung
- Bewertung: wird nur eine oder keine Referenz eingereicht, wird das Angebot aus-geschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unabhängig von dieser Ausschreibung würden wir uns freuen, wenn wir Ihnen und Ihren Beschäftigten unser Leistungs- bzw. Serviceangebot vermitteln dürften. Sofern Sie hieran Interesse haben, senden Sie uns bitte die anliegende Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Vertrieb" zu.
WICHTIG! Die Entscheidung, ob Sie uns die Möglichkeit der Information hinsichtlich unseres Leistungs- bzw. Serviceangebotes geben möchten, hat keinerlei Auswirkung auf die Ausschreibung, d. h. auch wenn Sie uns die Erklärung "Freiwillige Einverständniserklärung Serviceangebot" nicht übermitteln, wird Ihr Angebot, wie jedes andere Angebot, geprüft und gewertet!
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYYAB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland