Nagelsweg: Pflege der Grünanlagen/-häuser und Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 1003579
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nagelsweg: Pflege der Grünanlagen/-häuser und Winterdienst
Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die fach- und zeitgerechte Pflege der Außengrünanlagen auf dem Gelände der Hauptverwaltung der DAK-G, der Grünhäuser, der in den Büroräumen stehenden Grünpflanzen sowie der Winterdienst auf dem und um das Gelände der Zentrale der DAK-G (Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg).
Die Leistungen sind überwiegend zu bestimmten Zeitpunkten und nur zum Teil erst bei einem entsprechenden Abruf durch die DAK-G zu erbringen.
Die DAK-G ist nicht verpflichtet, den gesamten Leistungsinhalt oder bestimmte Teilleistungen der in Anlage B1 beschriebenen Leistungen abzunehmen. Einzelheiten zu Art, Umfang und Inhalt der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) sowie dem Preisblatt (Anlage B2).
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg
Die Leistungen zum Leistungsteil "Pflege Grünanlagen/-häuser" ist in bestimmten Intervallen zu erbringen. Optionale Leistungen werden nur bei Bedarf erforderlich.
Zum Leistungsteil "Winterdienst" sind während der Winterdienstperiode monatlich Leistungen bereitzuhalten bzw. nur bei Bedarf zu erbringen.
Die jeweilige Anzahl kann dem Preisblatt entnommen werden.
- optionale Leistungen "Pflege Grünanlagen/-häuser"
- Anpassung der Außengrünflächen und/oder die Grünhäuseranlagen im Falle von Umbauten, Gebäudeerweiterungen oder -verkleinerungen, so dass zu pflegende Flächen wegfallen oder hinzukommen oder die konkret notwendige Pflegeleistungen verändert werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Anlagenkonvolut Datenschutz gemäß Vorlage (Anlage B3) - Hierbei ist es ausreichend, wenn die Datenschutzerklärung (Anlage B3) von einem unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Bieterunternehmens unterzeichnet bzw. signiert und mit dem Angebot eingereicht wird. Es ist nicht erforderlich, dass mit dem Angebot die von allen für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter unterzeichneten Datenschutzerklärungen eingereicht werden.
(2) Bestätigung der fachlichen Qualifikation der zum Einsatz kommenden Mitarbeitenden (einzutragen in Ziff. 6 der Anlage A1) unter Bestätigung, dass jeder Mitarbeitende:
- min. über die Berufsausbildung "Gärtner/in der Fachrichtung Zierpflanzenbau" und/oder "Garten- und Landschaftsbau (außen)" verfügt
(3) Eigenerklärung Art. 5k Sanktionen gemäß Vorlage (Anlage B5)
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, aber nicht zwingend. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen (händisch oder in Textform) und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Das geschäfts- und federführende Mitglied vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer (1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unterschreiben. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf die "Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen" (vgl. Ziffer XI. Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer (1) bis (3) genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.
(1) Bestätigung des Vorliegens über das Bestehen bzw. - im Falle der Auftragserteilung - des Abschlusses einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000,- EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer Deckungssumme von min. 100.000,- EUR pro Jahr für Vermögensschäden durch Ankreuzen in Ziffer 1 der Anlage A1
(2) Darstellung des Unternehmens (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1) unter Angabe von:
- Leistungsspektrum und Schwerpunkte;
- Darstellung der technischen Ausrüstung des Unternehmens;
- Standorte im In- und Ausland, insbesondere Nennung und Darstellung des Standortes/der Standorte, von welchem/n aus die Leistung erbracht wird;
- Umsatz des Bieters in 2019 - 2021 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres; sofern das Geschäftsjahr 2021 noch nicht abgeschlossen ist, genügt eine Schätzung);
- Gesamtanzahl der Mitarbeiter in 2019 - 2021 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres);
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, aber nicht zwingend. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen (händisch oder in Textform) und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Das geschäfts- und federführende Mitglied vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer (1) und (2) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unterschreiben. Zur Übersicht wird auf die "Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen" (vgl. Ziffer XI. Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer (1) und (2) genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.
(1) Eigenerklärung betreffend die Eignung gemäß Vorlage (Anlage A1)
(2) Eigenerklärung: Pflichten gemäß Vorlage (Anlage B4)
(3) Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage A1) über 2 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes (netto) und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse).
Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen nachweisen:
- Pflege von Grünanlagen bzw. Grünhäusern sowie Winterdienst;
- jede Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein;
- die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für etwaige Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 125 f. GWB).
Die DAK-G behält sich ausdrücklich vor, die eingereichten Referenzen durch Nachfrage bei den Referenzgebern zu überprüfen. Bei nicht zufriedenstellender Qualität hinsichtlich min. 1 der dargestellten 2 Referenzen kann das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden. Das Angebot kann gleichfalls ausgeschlossen werden, wenn eine Referenz trotz anderweitiger Angabe des Bieters durch den Referenzgeber vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet wurde.
Die Kriterien, die als Mindestkriterien angegeben sind, müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, aber nicht zwingend. Nur soweit eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) auszufüllen.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen (händisch oder in Textform) und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Das geschäfts- und federführende Mitglied vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise nach Ziffer (1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen und zu unterschreiben. Die übrigen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Zur Übersicht wird auf die "Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen" (vgl. Ziffer XI. Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer (1) bis (3) genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
Der Bieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl geeigneter und zuverlässiger Nachunternehmer. Er haftet vollumfänglich für die Handlungen der Nachunternehmer.
zum Einsatz kommende Mitarbeitende verfügen min. über die Berufsausbildung "Gärtner/in der Fachrichtung Zierpflanzenbau" und/oder "Garten- und Landschaftsbau (außen)".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
# zwingende Vor-Ort-Besichtigung:
Die Bieter müssen während der Angebotsfrist, d.h. ab Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum Ende der Angebotsfrist die Räumlichkeiten bzw. Außenanlagen des Objekts "Nagelsweg" (Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg) besichtigen. Hierbei werden den Bietern die Grünhäuser bzw. die betreffenden Räumlichkeiten im Gebäude sowie die im Außenbereich befindlichen Grünanlagen gezeigt.
Die Teilnahme an einem Vor-Ort-Termin ist zwingend, d.h. das Angebot wird nur geprüft und gewertet, wenn eine Teilnahme des Bieters erfolgte. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYWUPX0HHP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, wenden. Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."