Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem Gebiet der Zuwendungen betreffend Zuwendungsmittel des politisch administrativen Bereichs der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/sen/justva
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem Gebiet der Zuwendungen betreffend Zuwendungsmittel des politisch administrativen Bereichs der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

- Zuwendungsbearbeitung

- Mittelbewirtschaftung

- Verwendungsnachweisprüfung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuwendungssachbearbeitung und Mittelbewirtschaftung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

A. Zuwendungsbearbeitung

1. Aufforderung zur Einreichung von Zuwendungsanträgen und ergänzender Antragsunterlagen an potentielle

Zuwendungsempfangende

2. formale und zuwendungsrechtliche Prüfung der eingehenden Anträge

3. Erlass von Vorschuss-, Bewilligungs-, Ablehnungsbescheiden

4. Prüfung von Änderungsmitteilungen sowie von Änderungs- und Nachbewilligungsanträgen; Erlass von

Änderungsbescheiden

B. Mittelbewirtschaftung

1. Auszahlung der Zuwendungen nach Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit der Mittelabrufe

der Zuwendungsempfangenden sowie der Auszahlungsvoraussetzungen nach Nr. 7 AV zu § 44 LHO Bln (die

dabei zu beachtenden Maßgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen)

2. Überwachung der Verwendung und Veröffentlichung nach Nr. 9 AV zu § 44 LHO Bln

3. Jahresbericht über die Zuwendungsmittel mit folgenden Mindestangaben aufgegliedert nach

Zuwendungsempfängern: Mittelabfluss, Zinsen und etwaige Rückflüsse

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Grobkonzepts / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung der im Auftragsfall verantwortlichen Person / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwendungsnachweisprüfung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verwendungsnachweisprüfung

Im Einzelnen sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:

1. Verwendungsnachweisprüfung nach Nr. 11 AV zu § 44 LHO Bln betreffend die Zuwendungen der Förderjahre

2021 – 2025 (kursorische Prüfung nach Nr. 11.1 UAbs. 1 AV zu § 44 LHO Bln und vertiefte Prüfung nach Nr.

11.1 UAbs. 2 AV zu § 44 LHO Bln innerhalb von neun Monaten nach Eingang der Nachweise sowie Erstellung

der Prüfungsvermerke nach Nr. 11.6 AV zu § 44 LHO Bln )

2. Erlass von Widerrufs- und Rückforderungsbescheiden nach vorheriger Anhörung der

Zuwendungsempfangenden gemäß § 28 VwVfG

3. Erstellen von Entlastungsschreiben

4. Bericht über den Stand der Verwendungsnachweisprüfung jeweils zum ersten Kalendertag eines jeden

Quartals

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Grobkonzepts / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung der im Auftragsfall verantwortlichen Person / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 157-450592
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 5400/E/12/2022
Bezeichnung des Auftrags:

Geschäftsbesorgungsvertrag auf dem Gebiet der Zuwendungen betreffend Zuwendungsmittel des politisch administrativen Bereichs der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2022