Server-Housing für Justiz-IT in Rechenzentrum mit öffentlich-rechtlichen Aufsichtsstrukturen, spezif. Zertifizierungen sowie Sicherheitskonzepten/-architektur

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Server-Housing für Justiz-IT in Rechenzentrum mit öffentlich-rechtlichen Aufsichtsstrukturen, spezif. Zertifizierungen sowie Sicherheitskonzepten/-architektur

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72310000 Datenverarbeitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Server-Housing für Justiz-IT in Rechenzentrum mit öffentlich-rechtlichen Aufsichtsstrukturen für besondere, spezifische Anwendungen der Justiz, die den Bereich der öffentlich-rechtlichen Institutionen nicht verlassen dürfen, sowie spezifischer Zertifizierung durch Landesdienstleister, in enger räumlicher Nähe, unter Anwendung spezifischer öffentlich-rechtlicher Sicherheitskonzepte und Sicherheitsarchitekturen für die Justiz.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Server-Housing für Justiz-IT durch Anmietung von Stellflächen unter Sicherstellung der Anforderungen an einen sicheren Rechenzentrumsbetrieb, Planung, Einbau, Anbindung, andere erforderliche Arbeiten einschl. Dokumentation, in Rechenzentrum mit öffentlich-rechtlichen Aufsichtsstrukturen für besondere, spezifische Anwendungen der Justiz, die den Bereich der öffentlich-rechtlichen Institutionen nicht verlassen dürfen, sowie spezifischer Zertifizierung durch Landesdienstleister in enger räumlicher Nähe, sowie unter Anwendung spezifischer öffentlich-rechtlicher Sicherheitskonzepte und Sicherheitsarchitekturen für die Justiz.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) VgV kann ein Auftrag ohne vorherigen Wettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Grundlage für die Housing-Leistungen, die nur für Anwendungen der Justiz des Landes Berlin beauftragt werden, sind die hohen, spezifischen Schutzanforderungen für die IT der Justiz, die auf dem verfassungsmäßigen Schutz der Rechte auf Justizgewährung, effektiven Rechtsschutz und der dafür erforderlichen, ebenso verfassungsmäßig geschützten richterlichen Unabhängigkeit als Elemente der rechtsprechenden Gewalt. Die Sicherung dieser grundlegenden Anforderungen erfordert nicht nur eine Verhinderung des Zugriffs durch Dritte und eine Kenntnisnahme von Daten, eine Beeinträchtigung der Integrität der Daten oder von deren Verfügbarkeit durch Dritte, sondern den Schutz der Daten vor einer Kontrolle der richterlichen Tätigkeit durch andere Stellen der öffentlichen Gewalt, die die Unabhängigkeit der Justiz und deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigen würden. Da die Datenhaltung im Kernbereich der rechtsprechenden Gewalt liegt, kann dies nicht Privaten zur Leistungserbringung oder zur Erbringung der Leistung in relevanten Positionen übertragen werden. Vielmehr kommt für die Anwendungen der Justiz nur ein Dienstleister aus dem öffentlichen Bereich mit öffentlich-rechtlichen Aufsichtsstrukturen, bei denen die Berliner Justiz die Aufsicht ausübt, in Betracht, bei dem keine Administratoren eines privaten Dienstleisters Zugriff auf Systeme und Daten haben können. Für die Verfügbarkeit der vertraulichen Daten muss ein kurzfristiger physischer Zugriff auf die Daten möglich sein, daher ist räumliche Nähe erforderlich, die mit den genannten Anforderungen nur vom ZIT-BB hergestellt werden kann. Für die sichere Anbindung bedarf es außerdem eines geschützten und von anderen Datenübermittlungssystemen getrennten Netzes mit redundanten Anbindung an die bestehenden, vom ITDZ betreuten Systeme. Schließlich bedarf es zudem bestimmter öffentlich-rechtlicher Zulassungen nach den eGovernment-Gesetzen der Länder Berlin und Brandenburg sowie den jeweiligen Vorgaben zur IKT-Sicherheit bzw. den Ausführungsbestimmungen zur IKT-Architektur und IT-Sicherheitsarchitektur, über die derzeit nur die beteiligten Landesdienstleister verfügen, sowie der Anwendung spezifischer Sicherheitskonzepte und Sicherheitsarchitekturen (Berliner Sicherheitsarchitektur, Informationssicherheitsleitlinie, Konzept zum Intranet-/Internetzugang, Anlage A3 zum Betriebsvertrag Berliner Landesnetz, Berliner IT-Standards (jeweils aktuelle Fassung) und Vorgaben der IKT-Architektur (jeweils aktuelle Fassung), sowie IPv4 –und IPv6-Adressrahmenkonzepte des Landes Berlin, welche anzuwenden und zu akzeptieren sind, und nur für öffentlich-rechtliche Dienstleister offengelegt werden können), die eine Einsichtnahme und inhaltliche Kontrolle richterlicher Dokumente durch öffentliche Stellen oder Dritte, die nicht allein der Aufsicht und Leitung der Gerichte, d.h. der Richter bzw. der Gerichtspräsidien, unterstehen, zuverlässig durch technische Maßnahmen, die auf die spezifischen Anforderungen der Justiz bezogen sind, verhindern. Diese für die Justiz und die räumliche Nähe zum Auftraggeber spezifischen Anforderungen begründen für die benötigen Housing- und damit verbundenen Leistungen ein technisches Alleinstellungsmerkmal des vom Auftragnehmer auf Berliner Gebiet betriebenen Rechenzentrums, das allein von öffentlichem Personal in öffentlich-rechtlichen Aufsichtsstrukturen betrieben wird.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Stellflächen in Rechenzentrum unter öffentlichen Aufsichtsstrukturen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://zit-bb.brandenburg.de/zit-bb/de/#
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2022