Cecilienstr. 92 - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden; Haustechnik Referenznummer der Bekanntmachung: P16004-3019300-001-450-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cecilienstr. 92 - Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden; Haustechnik
Cecilienstr. 92 in 12683 Berlin
Die mit dieser Leistungsbeschreibung ausgeschriebene Leistungen beinhalten die Errichtung einer Brandmeldeanlage der Kategorie I, einer Videoüberwachungsanlage, eines Datennetzes, einer Video-,Gegensprechanlage, einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage sowie einer Uhrenanlage einschl. Software und
Programmierung. — 1 St. Video-Gegensprechanlage mit 16 Außensprechstellen, 1 Innensprechstelle Inkl. Verkabelung; — 5 St. IP-gesteuerte Uhren;— 1 St. Brandmeldeanlage Kategorie 1 mit 57 punktförmige automatische Melder, 10 Optische Linearmelder, 18 Handmelder, 45 Signalgeber, tlw. als Sockelmelder Inkl. 1 600 m Kabel/Leitung, Aufschaltung auf Feuerwehr;— 1 St. Videoüberwachungsanlage mit 38 IP-Kameras, IK10, Video- Managementsystem inkl. Überwachungsplatz mit PC, Fernsteuerung und 3 Bildschirme; — 1 St. Einbruch- und Überfallmeldeanlage, 3 Überfalltaster, 2 Meldegruppen.Aufschaltung zur Polizei— 5 200 m CAT7-CU-Datenleitungen;— 3 100 m LWL-Leitungen;— 1 200 m Fernmelde-Außenkabel bis 100DA;— 3 St. Datenschränke inkl. 10 CU-Patchfelder, 5 LWL-Spleißkassetten mit Kupplungen; — 66 St. Datendosen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Cecilienstr. 92 in 12683 Berlin
Die mit dieser Leistungsbeschreibung ausgeschriebene Leistungen beinhalten die Errichtung einer Brandmeldeanlage der Kategorie I, einer Videoüberwachungsanlage, eines Datennetzes, einer Video-, Gegensprechanlage, einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage sowie einer Uhrenanlage einschl. Software und
Programmierung. — 1 St. Video-Gegensprechanlage mit 16 Außensprechstellen, 1 Innensprechstelle Inkl. Verkabelung; — 5 St. IP-gesteuerte Uhren;— 1 St. Brandmeldeanlage Kategorie 1 mit 57 punktförmige automatische Melder, 10 Optische Linearmelder, 18 Handmelder, 45 Signalgeber, tlw. als Sockelmelder Inkl. 1 600 m Kabel/Leitung, Aufschaltung auf Feuerwehr;— 1 St. Videoüberwachungsanlage mit 38 IP-Kameras, IK10, Video- Managementsystem inkl. Überwachungsplatz mit PC, Fernsteuerung und 3 Bildschirme; — 1 St. Einbruch- und Überfallmeldeanlage, 3 Überfalltaster, 2 Meldegruppen.Aufschaltung zur Polizei— 5 200 m CAT7-CU-Datenleitungen;— 3 100 m LWL-Leitungen;— 1 200 m Fernmelde-Außenkabel bis 100DA;— 3 St. Datenschränke inkl. 10 CU-Patchfelder, 5 LWL-Spleißkassetten mit Kupplungen; — 66 St. Datendosen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Zuko IKT: Es wurden weitere Schließsysteme gefordert.
Video, GeViSoft: zusätzliche Leistungen und höherwertige Anforderungen
Gegensprechanlage/Zuko: Weitere nachträgliche Leistungen, aufgrund fehlerhafter Planung des damals beauftragten Planungsbüros
Die Leistungen muss die bereits tätige Firma ausführen, da wirtschaftliche und technische Gründe dafür sprechen. Die Nachtragsleistungen erfolgen an den bereits durch die Firma eingebauten Materialien, sie sind daher auch aus Gründen der Gewährleistung nicht vom Hauptauftrag zu trennen.Bei einem Wechsel des AN würde der geplante Bauablauf durch ein erneutes Vergabeverfahren massiv gestört werden. Andere Firmen könnten Baubehinderungen anzeigen. Der Gesamtcharakter des Hauptauftrags bleibt bestehen.