Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45441
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU)
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU); Los 1: Bstg 1 und 2 und PU,
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verkehrsstation Friedberg (Hessen)
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
NT35: Sicherung Ola Mast 34
MKA46: Im Zuge der Herstellung der Baugrube für das Dachfundament muss das Fundament des Oberleitungsmast M34
gesichert werden. Eine herkömmliche Sicherung, mit einer Trägerbohlwand, ist aufgrund des dafür nicht ausreichenden
Platzes nicht möglich.
Erhebliche Schwierigkeiten und die zusätzlichen Kosten beim Wechsel der ANBau wird im Sinne der gegenseitigen
Behinderung in den Arbeitsabläufen und darauffolgenden Zeitverlust, Baubehinderungen, Bauablauf-Störung und
gegebenfalls Stillstand der Bauarbeiten zu erscheinen kommen. In diesem Stadium in unserem Fall ist mit einer
Erheblichen Kostenerhöhung zurechnen.
Die Frage zur Gewährleistung wäre nicht eindeutig zu beantworten sein.
Noch vor dem Beginn der Einsatz des Drittunternehmens ist das Probleme mit der BE-Fläche, die nicht vorhanden ist, und