Lieferung von Leuchtmitteln 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: EU220916EX01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Leuchtmitteln 2022
Lieferung von Niederdruckentladungslampen
Los 1 1.2.1 Stabförmige Lampen
1.200 St. 1.2.1.10. Leuchtstofflampe T8 18W 4000K
500 St. 1.2.1.15. Leuchtstofflampe T8 58W 4000K
375 St. 1.2.1.20. Leuchtstofflampe T5 32W 4000K
275 St. 1.2.1.25. Leuchtstofflampe T5 54W 4000K
5.500 St. 1.2.1.30. Leuchtstofflampe T8 36W 3000K
175 St. 1.2.1.40. Leuchtstofflampe T5 80W 3000K
Gesamtmenge: 8.025 Stück
Los 2 1.2.2 Kompaktleuchtstofflampen
1.800 St. 1.2.2.10. Kompaktleuchtstofflampe 2G11 18W
4.150 St. 1.2.2.20. Kompaktleuchtstofflampe 2G11 24W
11.500 St. 1.2.2.30. Kompaktleuchtstofflampe 2G11 36W
375 St. 1.2.2.40. Kompaktleuchtstofflampe 2G11 55W
130 St. 1.2.2.45. Kompaktleuchtstofflampe G23 9W
3.900 St. 1.2.2.60. Kompaktleuchtstofflampe 2G7 11W
400 St. 1.2.2.70. Kompaktleuchtstofflampe G24d 18W
225 St. 1.2.2.80. Kompaktleuchtstofflampe GX24q 26W
875 St. 1.2.2.90. Kompaktleuchtstofflampe GX24q 32W
Gesamtmenge: 23.355 Stück
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet den eigenverantwortlichen Transport einschließlich des Abladens mit den für die beförderungssichere Verladung notwendigen personellen und sachlichen Hilfsmitteln (z.B. Kran, Spanngurte etc.) sowie die wetterfeste Verpackung.
Die Anlieferung ist gemäß HHVA- Vorgaben zu kennzeichnen und mit einem Barcode auf der größten sortenreinen Verpackung zu versehen.
1.2.1 Stabförmige Lampen
Hamburg-Altenwerder, DE
Los 1 1.2.1 Stabförmige Lampen
1.200 St. 1.2.1.10. Leuchtstofflampe T8 18W 4000K
500 St. 1.2.1.15. Leuchtstofflampe T8 58W 4000K
375 St. 1.2.1.20. Leuchtstofflampe T5 32W 4000K
275 St. 1.2.1.25. Leuchtstofflampe T5 54W 4000K
5.500 St. 1.2.1.30. Leuchtstofflampe T8 36W 3000K
175 St. 1.2.1.40. Leuchtstofflampe T5 80W 3000K
Gesamtmenge: 8.025 Stück
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet den eigenverantwortlichen Transport einschließlich des Abladens mit den für die beförderungssichere Verladung notwendigen personellen und sachlichen Hilfsmitteln (z.B. Kran, Spanngurte etc.) sowie die wetterfeste Verpackung.
Die Anlieferung ist gemäß HHVA- Vorgaben zu kennzeichnen und mit einem Barcode auf der größten sortenreinen Verpackung zu versehen.
Die in dem Leistungsverzeichnis genannten Leitfabrikate sind durch den Auftraggeber als geeignet festgestellt. Die Angabe gilt nur zur Information. Angebote für gleichwertige Produkte sind ausdrücklich zugelassen.
1.2.2 Kompaktleuchtstofflampen
Hamburg-Altenwerder, DE
Los 2 1.2.2 Kompaktleuchtstofflampen
1.800 St. 1.2.2.10. Kompaktleuchtstofflampe 2G11 18W
4.150 St. 1.2.2.20. Kompaktleuchtstofflampe 2G11 24W
11.500 St. 1.2.2.30. Kompaktleuchtstofflampe 2G11 36W
375 St. 1.2.2.40. Kompaktleuchtstofflampe 2G11 55W
130 St. 1.2.2.45. Kompaktleuchtstofflampe G23 9W
3.900 St. 1.2.2.60. Kompaktleuchtstofflampe 2G7 11W
400 St. 1.2.2.70. Kompaktleuchtstofflampe G24d 18W
225 St. 1.2.2.80. Kompaktleuchtstofflampe GX24q 26W
875 St. 1.2.2.90. Kompaktleuchtstofflampe GX24q 32W
Gesamtmenge: 23.355 Stück
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet den eigenverantwortlichen Transport einschließlich des Abladens mit den für die beförderungssichere Verladung notwendigen personellen und sachlichen Hilfsmitteln (z.B. Kran, Spanngurte etc.) sowie die wetterfeste Verpackung.
Die Anlieferung ist gemäß HHVA- Vorgaben zu kennzeichnen und mit einem Barcode auf der größten sortenreinen Verpackung zu versehen.
Die in dem Leistungsverzeichnis genannten Leitfabrikate sind durch den Auftraggeber als geeignet festgestellt. Die Angabe gilt nur zur Information. Angebote für gleichwertige Produkte sind ausdrücklich zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.
- Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
- a) Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen:
Los 1: 40.000, - €
Los 2: 120.000, - €
Bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose beträgt der geforderte Mindestjahresumsatz die Summe der für die angebotenen Lose geforderten Mindestjahresumsätze.
- Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar
- Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen.
- Es muss eine Zertifizierung gemäß den Bestimmungen vorliegen.
- Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen:
a) die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind
b) Die Referenzen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn
- Corona-Vereinbarung
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beschaffung der Niederdruckentladungslampen muss kurzfristig und letztmalig erfolgen, da diese nur noch bis zum 31.12.2022 bestellbar sind, da seit dem 01.01.2019, der Verkauf von Hochdruck-Quecksilberdampflampen verboten ist. Nun hat die neue EU-Verordnung mit dem Verbot von Kompaktleuchtstofflampen nachgelegt, die seit dem 01.09.2021 vom Markt genommen wurden. Eine Übergangsregelung für T8-Leuchtstoffröhren (60/120/150 mm) sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35 sorgt dafür, dass vorhandene Beleuchtungsmittel dieser Art noch bis zum 1.9.2023 verwendet werden dürfen. Ab dem 01.09.2023 greift aber auch für diese Leuchtmittel das Verbot.
Es handelt sich um einen dringlich gewordenen Bedarf.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Lieferung und der Auftraggeber zur Abnahme der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen. Die Bestellung erfolgt direkt nach Zuschlagserteilung.
Die Lieferung erfolgt im 2. Quartal 2023, frei Lager des Auftraggebers im Großraum Hamburg. Der (tages-) genaue Liefertermin, wird mit dem Abruf nach Zuschlagserteilung bekanntgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Es gilt GWB §160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/