Vorbereitung und Begleitung des Teilprojekts TransparenteSportstättenvergabe Phase 2 Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 143-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung und Begleitung des Teilprojekts TransparenteSportstättenvergabe Phase 2
Vorbereitung und Begleitung des Teilprojekts “Transparente
Sportstättenvergabe" (Phase 2)
Vorbereitung und Begleitung des Teilprojekts “Transparente
Sportstättenvergabe (Phase 2)
Ein Auftragnehmerwechsel während der Vertragslaufzeit ist zulässig.
Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer ersetzen, sofern sich ein Unternehmen findet,
welches vollumfänglich bereit ist, den Auftrag zu den gleichen Vertragsbedingungen wie
der ursprüngliche Auftragnehmer in Art und Leistungsumfang fortzuführen und der Qualifi-
kationsnachweis des/der Berater:in des eintretenden Unternehmens der Qualifikation
des/der ursprünglichen Berater:in entspricht.
Ein Auftragnehmerwechsel ist insbesondere dann zulässig, sofern eins der folgenden Er-
eignisse eintritt:
1. Die Qualität der Lieferungen des Auftragnehmers entspricht nicht (mehr) den
gewünschten Anforderungen, beispielsweise wegen eines Personalwechsels oder
einer parallelen Belastung des/der eingesetzten Berater:in. In diesem Fall kann
die Auftraggeberin den Vertrag kündigen.
2. Der Auftragnehmer kündigt den Vertrag vorzeitig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland