Online-Kommunikation der Bundesregierung Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00003#0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundespresseamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Online-Kommunikation der Bundesregierung
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) verantwortet die Online-Kommunikation der Bundesregierung und betreibt auf Basis des Content-Management-Systems CoreMedia 9 die verschiedenen Webauftritte zur zielgruppen- und themenspezifischen digitalen Online-Kommunikation. Dies sind u. a. die Online-Portale zur Regierungskommunikation oder die vom CvD (Chef vom Dienst) für Journalistinnen/Journalisten und Medien angebotenen Internetseiten und nicht zuletzt Dialogportale für den direkten Austausch mit den Bürgerinnen/Bürgern.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von drei Verträgen in folgenden Losen:
Los 1 - IT-Betrieb (Dienstleistungsvertrag)
Los 2 - CMS (inkl. Neu- und Weiterentwicklungen sowie Support-Leistungen) und Koordinationsleistungen (Rahmenvertrag)
Los 3 - Digital-Asset-Management-System (DAM) (Rahmenvertrag)
Nähere Informationen zur Leistungserbringung und den späteren Aufgaben sind je Los den Vertragsunterlagen mit Anlagen zu entnehmen.
IT-Betrieb
Berlin und Bonn
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der u. a. ein IT-Gesamtsystem für das Hosting und den Betrieb der verschiedenen Anwendungen der Online-Kommunikation bereitstellt, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Informationssicherheitsrisiken sowie Cyber-Angriffen auf die Infrastruktur und Inhalte implementiert.
CMS (inkl. Neu- und Weiterentwicklungen sowie Support-Leistungen) und Koordinationsleistungen
Berlin und Bonn
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der u. a. ein CMS bereitstellt, die derzeitigen Internetauftritte inkl. sämtlicher Inhalte und (Meta-)Daten migriert und technische sowie nicht-technische Dienstleistungen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Webauftritte der Bundesregierung erbringt. Daneben soll der Auftragnehmer Koordinationsleistungen zwischen allen Auftragnehmern der Lose 1 bis 3 erbringen.
Digital-Asset-Management-System (DAM)
Berlin
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der ein DAM bereitstellt, die im derzeitigen DAM vorhandenen Bild-, Video- und Audiodateien (Medien) inkl. sämtlicher (Meta-)Daten migriert und (nicht )technische Dienstleistungen zum Betrieb und zur Neu- bzw. Weiterentwicklung erbringt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Betrieb
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CMS (inkl. Neu- und Weiterentwicklungen sowie Support-Leistungen) und Koordinationsleistungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digital-Asset-Management-System (DAM)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.