Erneuerung Personenunterführung Ludwigsburg - BIM-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48848
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Personenunterführung Ludwigsburg - BIM-Planung
Stuttgart
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Zu planende Baumaßnahme(n)
Im Rahmen dieses Projektes soll die Personenunterführung im Bahnhof Ludwigsburg er-neuert werden. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Ersatzneubau der Personenunterführung inkl. Beleuchtung und neuer Ausstattung gemäß Verkehrsstationskategorie 3 als standardisiertes Rahmenbauwerk aus Stahl-beton gemäß Baustandards, damit eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 100 Jahren gewährleistet werden kann.
- Neubau der südlichen Treppen (Treppenwangen und Treppenstufen) Bstg. 2 und 3 als Zusammenhangsmaßnahme zur Personenunterführung gemäß Baustandards.
- Berücksichtigung der weitreichenden Barrierefreiheit bei den Anlagen die umgebaut werden (Personenunterführung und südliche Treppen)
- Folgende Rahmenbedingungen sollten für den geplanten Ersatzneubau gelten:
o Die statische Trennung zwischen der Personenunterführung und den nördlichen Aufgängen / Aufzügen zu den Mittelbahnsteigen ist im Rahmen der Planung zu überprüfen. Gegebenenfalls sind aus dieser Überprüfung heraus Maßnahmen ab-zuleiten.
o die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit, die eine ausreichende Betriebs- und Verkehrssicherheit der über- und unterführten Verkehrswege gewährleistet; dazu gehört die Aktivierung der beiden Treppenzugänge bzw. Treppenwangen Bstg. 2 und 3 als Bestandteil der Personenunterführung.
o eine erhaltungsarme Konstruktion mit geringer Baustoffschädigung (Alterung) und langer Nutzungsdauer; dementsprechend Ausführung eines standardisierten Rah menbauwerks aus Stahlbeton
o eine funktions- und baustoffgerechte Konstruktion und Ausführung aller Bauwerk- steile und Verbindungen; z.B. Bauwerksfugen
o die leichte Auswechselbarkeit und Zugänglichkeit von Bauteilen, die vorzeitig verschleißen oder aufgrund ihrer Relevanz entsprechend Regelzyklus begutachtet werden müssen; z.B. bei zusätzlicher Wand- oder Deckenverkleidung muss eine entsprechende Zugänglichkeit mittels Revisionsklappen gewährleistet sein.
o Neubau der Beleuchtung der Personenunterführung gemäß Baustandard. Hierbei ist zu beachten, dass im Bahnhof Ludwigsburg elektrotechnisch bereits eine
Medientrennung durchgeführt wurde. In der abgehängten Decke befindet sich je-doch eine Unterverteilung, die gegebenenfalls versetzt werden muss.
- Optional: ästhetische Gestaltung des Bauwerks und seiner Bauelemente in Absprache mit der Stadt; z.B. vorab genannte Wand- oder Deckenverkleidung; Einbau einer Beschallungsanlage entsprechend Ist-Zustand
Im Rahmen der Vorplanung soll gemäß Ril 813 eine Bemessung der Bahnsteigzugangs- breite nach Reisendenaufkommen durchgeführt werden. Dies soll nach Lph. 2 als Entscheidungsgrundlage für eine gegebenenfalls notwendige Dimensionsänderung der PU dienen.
Außerdem sind während der Vorplanung in Absprache mit der DB Netz Varianten des Kundenfreundlichen Bauen (Reduzierung der Sperrzeiten und Kapazitätseinschränkungen, Beschleunigung von Bauabläufen) zu untersuchen und kostenmäßig zu betrachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Personenunterführung Ludwigsburg - BIM-Planung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Zu planende Baumaßnahme(n)
Im Rahmen dieses Projektes soll die Personenunterführung im Bahnhof Ludwigsburg er-neuert werden. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Ersatzneubau der Personenunterführung inkl. Beleuchtung und neuer Ausstattung gemäß Verkehrsstationskategorie 3 als standardisiertes Rahmenbauwerk aus Stahl-beton gemäß Baustandards, damit eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 100 Jahren gewährleistet werden kann.
- Neubau der südlichen Treppen (Treppenwangen und Treppenstufen) Bstg. 2 und 3 als Zusammenhangsmaßnahme zur Personenunterführung gemäß Baustandards.
- Berücksichtigung der weitreichenden Barrierefreiheit bei den Anlagen die umgebaut werden (Personenunterführung und südliche Treppen)
- Folgende Rahmenbedingungen sollten für den geplanten Ersatzneubau gelten:
o Die statische Trennung zwischen der Personenunterführung und den nördlichen Aufgängen / Aufzügen zu den Mittelbahnsteigen ist im Rahmen der Planung zu überprüfen. Gegebenenfalls sind aus dieser Überprüfung heraus Maßnahmen ab-zuleiten.
o die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit, die eine ausreichende Betriebs- und Verkehrssicherheit der über- und unterführten Verkehrswege gewährleistet; dazu gehört die Aktivierung der beiden Treppenzugänge bzw. Treppenwangen Bstg. 2 und 3 als Bestandteil der Personenunterführung.
o eine erhaltungsarme Konstruktion mit geringer Baustoffschädigung (Alterung) und langer Nutzungsdauer; dementsprechend Ausführung eines standardisierten Rah menbauwerks aus Stahlbeton
o eine funktions- und baustoffgerechte Konstruktion und Ausführung aller Bauwerk- steile und Verbindungen; z.B. Bauwerksfugen
o die leichte Auswechselbarkeit und Zugänglichkeit von Bauteilen, die vorzeitig verschleißen oder aufgrund ihrer Relevanz entsprechend Regelzyklus begutachtet werden müssen; z.B. bei zusätzlicher Wand- oder Deckenverkleidung muss eine entsprechende Zugänglichkeit mittels Revisionsklappen gewährleistet sein.
o Neubau der Beleuchtung der Personenunterführung gemäß Baustandard. Hierbei ist zu beachten, dass im Bahnhof Ludwigsburg elektrotechnisch bereits eine
Medientrennung durchgeführt wurde. In der abgehängten Decke befindet sich je-doch eine Unterverteilung, die gegebenenfalls versetzt werden muss.
- Optional: ästhetische Gestaltung des Bauwerks und seiner Bauelemente in Absprache mit der Stadt; z.B. vorab genannte Wand- oder Deckenverkleidung; Einbau einer Beschallungsanlage entsprechend Ist-Zustand
Im Rahmen der Vorplanung soll gemäß Ril 813 eine Bemessung der Bahnsteigzugangs- breite nach Reisendenaufkommen durchgeführt werden. Dies soll nach Lph. 2 als Entscheidungsgrundlage für eine gegebenenfalls notwendige Dimensionsänderung der PU dienen.
Außerdem sind während der Vorplanung in Absprache mit der DB Netz Varianten des Kundenfreundlichen Bauen (Reduzierung der Sperrzeiten und Kapazitätseinschränkungen, Beschleunigung von Bauabläufen) zu untersuchen und kostenmäßig zu betrachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
LÄA 05 Aufgrund der Erhöhung der Reisendenzahlen und damit einem nicht erfüllten Kapazitätscheck für den Bahnhof Ludwigsburg müssen neben der Erneuerung der PU in gleicher Breite Alternativplanungen durchgeführt werden, um eine Lösung für die Reisenden in Ludwigsburg zu erhalten. Die Alternativplanungen beinhalten die Planung der bestehenden PU mit einer vergrößerten Breite von 2m und den Auswirkungen daraus auf die Treppen und die Bahnsteige, einer Tieferlegung der PU und einer Planung einer zweiten PU als Kapazitätsentlastung der bestehenden PU.
Ein neuer Auftragnehmer müsste mit den Alternativplanungen wieder bei der Grundlagenermittlung anfangen. Damit wäre der Terminplan nicht mehr zu halten und die angemeldeten Sperrpausen wären damit obsulet.