Maurer, Richard-Linde-Weg 49 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 187-22 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Maurer, Richard-Linde-Weg 49
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Neubau einer Zweifeldsporthalle am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Richard-Linde-Weg 49, 21033 Hamburg
ca. 770,00m² Verblendmauerwerk, Fertigteilstürze
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. April 2023 bis Juli 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maurer, Richard-Linde-Weg 49
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens sind Maurerarbeiten mit Schätzkosten von [Betrag gelöscht] EUR netto ausgeschrieben worden.
Die Vergabeunterlagen standen interessierten Unternehmen im Bieterportal kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Die Submission fand am 12.07.2022 statt.
Im Rahmen der Angebotsbewertung aller ausgeschriebenen Gewerke wurde festgestellt, dass in der Gesamtheit ein nicht ausreichendes Budget der Maßnahme zur Verfügung steht. Daraus resultierend sind die Vergabeunterlagen zu überarbeiten.
Da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, war die Ausschreibung gem. §17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufzuheben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]