Lieferung von Veeam-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: AL 115/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Veeam-Lizenzen
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin vergibt einen Auftrag für die Lieferung / Bereitstellung von Lizenzen und Dienstleistungen des Unternehmens Veeam.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Migration des Veeam-Lizenzbestands von Kauf- zu Miet-Lizenzen inkl. Support
Berlin
Der Vertragsgenstand des Los 1 ist die Migration der bestehenden Veeam-Kauflizenzen zu Veeam-Mietlizenzen mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2026 inklusive Wartung und Pflege.
Alle in der Leistungsbeschreibung sowie den Mindestanforerungen genannten Veeam-Lizenzen inkl. Wartung und Support werden gem. Anlage 5 Preisblatt über einen Pauschalpreis einmalig verrechnet. Im Pauschalpreis müssen alle Leistungen enthalten sein, darüber hinaus erfolgt keine gesonderte Vergütung für Los 1. Während der Vertragslaufzeit des Los 1 ist es nicht möglich, diese Kosten zu ändern.
Rahmenvertrag über zusätzliche Veeam-Lizenzen
Berlin
Vertragsgegenstand des Los 2 ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Überlassung von Veeam-Mietlizenzen inkl. Wartung und Pflege mit einem Auftragnehmer, der über den in Los 1 dargestellten kurzfristig benötigten Lizenzbedarf hinausgeht und während der Laufzeit des Rahmenvertrages anfällt. Die Art und die Anzahl dieser Lizenzen ist bedarfsabhängig und lässt sich nicht abschließend bestimmen. Als Kalkulationsbasis für den Rahmenvertrag zu Los 2 liegt ein Budget von [Betrag gelöscht] EUR netto des Geschäftsbereichs IT der Charité – Universitätsmedizin Berlin für den jährlichen künftigen regelhaften Bedarf an Veeam-Lizenzen vor.
Die Summe von [Betrag gelöscht] EUR netto Planbudget stellt für die Gesamtvertragslaufzeit das maximale Leistungsvolumen dar, dass über den Rahmenvertrag zu Los 2 durch die Charité abgerufen werden darf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Veeam-Partnerstatus "Gold": Es wird ein gültiger Nachweis des Veeam-Partnerstatus "Gold" gefordert. - Der Nachweis über Veeam-Partnerstatus "Gold" muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. (gültig für Los(e) 1, 2)
2. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre: Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Lieferung von Veeam-Produkten und -Dienstleistungen.
(gültig für Los(e) 1)
3. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre : Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Lieferung von Veeam-Produkten und -Dienstleistungen.
(gültig für Los(e) 2)
zu Eignungskriterium 2: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto in jedem Geschäftsjahr der letzten 3 sbgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
zu Eignungskriterium 3: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto in jedem Geschäftsjahr der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
November 2026
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]